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Hefti Thomas · Ständerat · 2023-06-15

Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-15

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat die Vorlage "Zivilgesetzbuch. Änderung (Unternehmensnachfolge)" an vier Sitzungen behandelt.

An der Sitzung vom 13./14. Oktober 2022 hat sie Anhörungen durchgeführt; der Ständerat ist in dieser Sache Erstrat.

Am 3. November 2022 hat sie in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter, damals noch Vorsteherin des EJPD, die Eintretensdebatte geführt und ist mit 8 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten. An dieser Sitzung hat die Kommission der Verwaltung diverse Aufträge erteilt, so zu den Fragen: "Was ist unter dem Begriff 'Unternehmung', wie er im Projekt verwendet wird, zu verstehen?", "Trägt die vorgeschlagene Regelung der Situation, in der betriebsnotwendige oder nicht betriebsnotwendige Grundstücke im Eigentum des Unternehmens einen weit über dem Unternehmenswert liegenden Wert haben, genügend Rechnung?", "Könnte ein Kaufrecht für Miterbinnen und Miterben, die das Unternehmen übernehmen wollen, aber letztlich nicht zum Zug gekommen sind, in die Vorlage aufgenommen werden?" und "Würden Anpassungen im Zivilprozessrecht nicht allenfalls die Unternehmensnachfolge erleichtern, namentlich durch eine Beschleunigung von Verfahren?".

An der Sitzung vom 26./27. Januar 2023 haben Vertreter der Verwaltung der Kommission die von der Verwaltung erarbeiteten Papiere präsentiert; die Detailberatung wurde für die nächste Sitzung vorgesehen. Der Verwaltung hat die Kommission zusätzlich den Auftrag erteilt, eine Bestimmung zu entwerfen, die es einem Unternehmer erlauben würde, mittels letztwilliger Verfügung die Anwendung der Bestimmungen über die Unternehmensnachfolge auf seinen Nachlass auszuschliessen, sozusagen eine Opt-out-Klausel.

Am 17./18. April 2023 fand dann im Kanton Genf, dem Kanton des Präsidenten, die Detailberatung statt. Zu Beginn [PAGE 637] wurden der Kommission die Ergebnisse der Abklärung zur Opt-out-Klausel vorgestellt. Diesbezüglich sah sich die Verwaltung nicht in der Lage, eine generelle Opt-out-Klausel vorzuschlagen, machte aber den Hinweis, dass der Erblasser seine Unternehmensnachfolge von den zentralen Bestimmungen des Entwurfes ausnehmen könne, indem er zum[NB]Beispiel[NB]einen oder mehrere Unternehmensnachfolger bezeichne oder letztwillig den Verkauf des Unternehmens anordne.

In der Detailberatung wurden drei Anträge aus der Mitte der Kommission angenommen, nämlich erstens, dass sich das Unternehmensnachfolgerecht nicht auch auf einfache Gesellschaften erstreckt; zweitens, Artikel 617 Absatz 2, dass der Zuweisungsanspruch eines pflichtteilsberechtigten Erben, der im Unternehmen bereits tätig ist, demjenigen der anderen Erben vorgeht; sowie drittens, Artikel 619 Absatz 3, dass die gestundeten Beträge angemessen zu verzinsen und sicherzustellen seien, es sei denn, der Fortbestand des Unternehmens sei durch solche Massnahmen gefährdet. Schliesslich wurde auch ein Antrag der Verwaltung angenommen, welcher der Tatsache Rechnung trägt, dass es fortan keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr geben kann.

Nach der Detailberatung nahm die Kommission die Gesamtabstimmung vor, welche ergab, dass die Vorlage mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt wurde, was einem Nichteintreten gleichkommt.

Daher beantrage ich Ihnen im Namen der Kommission, nicht auf diese Vorlage einzutreten.