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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2023-06-15

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-06-15

Wortprotokoll

Insgesamt folgt unsere Fraktion in Block 1 einer Linie, welche den Föderalismus, die Berücksichtigung der verschiedenen Voraussetzungen der Regionen und die Schonung des Landwirtschaftslandes in den Vordergrund stellt. Konkret heisst das: Den Einzelantrag Wasserfallen Christian zu Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe bquater lehnen wir entschieden ab. Er öffnet Tür und Tor für die Bodenversiegelung durch [PAGE 1370] Infrastrukturbauten. Der Antragsteller sagt es im Antrag ja selber: Es gibt selbstverständlich einen Konflikt zwischen Infrastrukturbauten und der Landwirtschaft. Diesen Konflikt jetzt aber einfach[NB]zugunsten[NB]der[NB]Infrastruktur[NB]zu verschieben, dient der Sache nicht.

Bei Artikel 5 Absatz 1bis folgt unsere Fraktion geschlossen der Minderheit II (Paganini). Es war der ursprüngliche Wille des Gesetzgebers, dass der Mehrwert bei Einzonungen zwingend, bei Um- und Aufzonungen aber nur je nach Bedarf des Kantons ausgeglichen wird. Wenn wir der Minderheit[NB]II folgen, achten wir die Kantonshoheit.

Bei Artikel 5 Absatz 1ter folgen wir der Minderheit Egger[NB]Mike. Wir wollen genau definiert haben, wofür die Mehrwertabgabe verwendet werden darf. Deshalb soll der Gummibegriff "insbesondere" gestrichen werden.

Bei Artikel 5 Absatz 2bis, bei der Frage nach der Handhabung der Abbruchprämie, ist für uns klar, dass diese nur dann gesprochen werden soll, wenn ein Gebäude legal errichtet wurde. Es kann nicht sein, dass man ohne Baubewilligung baut und für diesen Gesetzesbruch später noch belohnt wird. Das Gleiche gilt natürlich beim Ersatzneubau. Es macht keinen Sinn, eine Abbruchprämie auszurichten, wenn ja wieder aufgebaut wird. Eine Ausnahme, und die wollen wir, ist es, wenn es sich um landwirtschaftliche oder touristische Bauten handelt. Dann macht die Abbruchprämie natürlich schon Sinn. Denn dann ist das Ziel nicht einfach die freie Landschaft, sondern die Optimierung der Betriebe, was der Landschaft letztlich dann auch zugutekommen kann.

Bei Artikel 5 Absatz 2quater folgen wir der Minderheit I (Bulliard). Es ist absolut sinnvoll, wenn der Bund bei der Bemessung seiner Finanzhilfe berücksichtigt, welche Voraussetzungen ein Kanton bezüglich der Ergiebigkeit hat, insbesondere bei der Mehrwertabgabe, aber auch bezüglich des Bedarfs hinsichtlich des Abrisses von Gebäuden. Ein Bergkanton, der nur sehr wenig oder keine Mehrwertabgabe erheben kann, kann die Abbruchprämien schlicht nicht entrichten, wenn der Bund ihm nicht dabei hilft.

Gespalten ist unsere Fraktion bei Artikel 6 Absatz 4: Der Einbezug der Bundesinventare durch die Kantone bei der Ausarbeitung der Richtpläne ist für einen Teil der Fraktion absolut logisch, und es wird vor dem Hintergrund der Landschafts-Initiative auch als angebracht erachtet, diese Anliegen im Rahmen des indirekten Gegenvorschlages zumindest teilweise zu erfüllen. Der andere Teil der Fraktion stört sich hingegen besonders am Wort "insbesondere", welches der Bundesrat und die Mehrheit vorsehen. Es sei ein Einfallstor für weitere Vorgaben des Bundes, welche die Zuständigkeit der Kantone in der Raumplanung unterwandern würden.

Das Pièce de Résistance in diesem Block ist schliesslich die Frage, ob der Planungsansatz respektive die Nichtbauzonen mit zu kompensierenden Nutzungen überall oder nur im Berggebiet zum Tragen kommen sollen. Darum geht es beim Minderheitsantrag Jauslin, der vorhin begründet wurde. Auch hier ist die Fraktion gespalten, jedoch nicht bei der Frage nach dem Sinn oder Unsinn der Ausnahmen; diese trägt sie mit. Die Mehrheit der Fraktion ist der Meinung, man solle die unterschiedlichen Voraussetzungen halt je nach Gebiet berücksichtigen. Im Berggebiet ist die Ausgangslage eine ganz andere als in den Gebieten mit starkem Wohnungsdruck. Ein Teil der Fraktion findet aber die Beschränkung auf das Berggebiet wegen der schwierigen Definition, was ein Berggebiet ist, als nicht gerechtfertigt.

In diesem Sinn rufe ich Sie auf, der Mitte-Fraktion zu folgen und damit den Föderalismus, die verschiedenen Voraussetzungen in den Regionen und vor allem die Schonung des Landwirtschaftslands zu berücksichtigen.