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Rüegger Monika · Nationalrat · 2023-06-15

Rüegger Monika · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-15

Wortprotokoll

Ich spreche zu meinem Minderheitsantrag bei Artikel 6 Absatz 4. Es betrifft die Grundlagen für die Erstellung der Richtpläne in den Kantonen. Die Kantone müssen ihre Richtpläne bereits gemäss geltendem Gesetz nach klaren Grundlagen und Kriterien erstellen. Es braucht dazu also keine Verschärfung, wie das der Bundesrat hier vorsieht. Mit meinem Minderheitsantrag bei Artikel 6 Absatz 4 bleiben wir beim geltenden Recht, wie das auch der Ständerat vorsieht.

Ich möchte noch etwas zu Artikel 8c gemäss Kommissionsmehrheit sagen: Ihnen muss schon auch bewusst sein, dass wir mit dieser Teilrevision des RPG unmissverständlich und direkt in die Wohnsituation, in die Lebensgewohnheiten und teils in die Arbeitswelt von Leuten eingreifen, die ausserhalb der Bauzone wohnen. Sie werden sogar über Bewohner, über Familien, über Kleingewerbler bestimmen bzw. darüber, ob sie weiterhin an ihrem gewohnten Ort eine Existenz haben oder wohnen bleiben können.

Viele von Ihnen meinen, alle Bauten, die ausserhalb der Bauzone stehen und nicht einem landwirtschaftlichen Nutzen zugeführt sind, seien quasi unrechtmässig erstellt worden. Dem ist natürlich nicht so, und dabei spreche ich nicht von zu Ferienwohnungen ausgebauten Ställen. Es gibt Regionen in der Schweiz, gerade in den Bergregionen, wie ich sie auch aus meinem Kanton, dem Kanton Obwalden, kenne, die natürlich gewachsene Streusiedlungen haben. Solche Orte und Gemeinden haben nicht eine klassische Aufteilung in Bauzonen und Nichtbauzonen oder Landwirtschaftszonen. Wie gesagt, sie sind charakteristisch, natürlich gewachsen und prägen die Landschaft. Genau für solche Gegebenheiten steht Artikel 8c, der den Gemeinden die Möglichkeit bietet, solche Zonen in ihren Richtplänen als spezielle Zonen, z.[NB]B. als sogenannte Streusiedlungszonen, zu bestimmen.

Darum bitte ich Sie, bei Artikel 8c bei der Mehrheit zu bleiben.