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Germann Hannes · Ständerat · 2023-06-15

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-15

Wortprotokoll

Es geht um die Aussetzung des Resettlement-Programms 2024/25. Der Bundesrat beantragt, meine Motion abzulehnen, was mich eigentlich erstaunt hat, da der Bundesrat ja selber auf die Idee gekommen ist, dieses Programm auszusetzen. Darum halte ich auch an der Motion fest.

Ich wäre einer der Ersten, die die Forderung zurückziehen würden, hätte sich an der generellen Ausgangslage etwas geändert. Leider ist dem nicht so. Nach wie vor sind die Asyl- und Unterbringungsstrukturen in den Kantonen, Städten und Gemeinden stark ausgelastet bis teilweise überlastet. Für den Herbst 2023 prognostiziert das Staatssekretariat für Migration wiederum einen starken Ansturm von Asylsuchenden. Ein Rekordjahr reiht sich an das nächste. Daneben ist immer noch der Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine in Kraft. Auch hier ist der Zustrom an schutzbedürftigen Personen noch nicht versiegt. Je nach Kriegsverlauf ist denn auch schlagartig mit einer Zunahme an Geflüchteten aus der Ukraine zu rechnen.

Wir sollten einfach zur Kenntnis nehmen, dass sich die Schweiz im Asylbereich zurzeit in einer ausserordentlichen Lage befindet. Aktuell stehen Bund, Kantone und Gemeinden bereits vor grossen Herausforderungen bezüglich Unterbringung und Integration von geflüchteten Personen. Die kantonalen und kommunalen Asylinfrastrukturen und das zur Umsetzung dringend benötigte Fachpersonal fehlen vielerorts. Die kantonalen und kommunalen Asylbehörden sind zurzeit also alle froh, wenn sie die ordentlichen Aufgaben und Herausforderungen angemessen erfüllen können. Diese nun nicht noch zusätzlich mit dem Resettlement-Programm zu belasten, ist darum eben der richtige und zudem auch ein verantwortungsvoller Schritt.

Abschliessend möchte ich sagen, dass die Schweiz bereits heute vieles unternimmt, um die unumstritten wichtige humanitäre Tradition aufrechtzuerhalten. Letztes Jahr sind an die hunderttausend Personen über den ordentlichen Weg oder eben über den Schutzstatus S in die Schweiz gekommen. Im Rahmen des Schutzstatus S sind das auch viele vulnerable Personen, also betagte Menschen, Personen mit Behinderungen, Kranke oder auch Waisenkinder, die bis heute eine Sonderbehandlung erhalten.

Die Schweiz ist ihrer Verantwortung also jederzeit nachgekommen und hat ihre humanitäre Tradition entsprechend hochgehalten; darauf dürfen wir stolz sein. Wir werden daran auch in Zukunft festhalten, auch wenn das Resettlement-Programm für zwei Jahre ausgesetzt werden würde.

Das alles sind gute Gründe, weshalb meine Motion nach wie vor ihre Berechtigung hat. Würde man das Resettlement-Programm während der nächsten zwei Jahre aussetzen, würde das der Entlastung der Asylstrukturen bei Bund, Kantonen und Gemeinden dienen. In Anbetracht der aktuellen Lage sehe ich eigentlich keine Alternative dazu und danke Ihnen, wenn Sie meine Motion unterstützen und somit die Justizministerin darin bestärken, am Entscheid ihrer Vorgängerin weiterhin festzuhalten.