Zopfi Mathias · Ständerat · 2023-06-15
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2023-06-15
Wortprotokoll
Die Motion Markwalder 20.3322, "Keine Lehrabbrüche von Asylsuchenden, die bereits in den schweizerischen Arbeitsmarkt integriert sind", wurde im Jahr 2020 eingereicht. Sie fordert, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die einen negativen Asylentscheid erhalten, ihre Lehren und Ausbildungen in der Schweiz abschliessen können, bevor sie die Schweiz verlassen müssen. Die Motion wurde vom Nationalrat mit 133 zu 56 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Das gleiche Anliegen wurde von uns bereits mehrfach behandelt: So haben wir die Motion 20.3925 der SPK-N mit diesem Anliegen am 1. März 2021 mit 24 zu 18 Stimmen abgelehnt; die Motion Grossen Jürg 19.4282 wurde am 7. März 2022 mit 22 zu 20 Stimmen abgelehnt. Sie stellen fest, dass die Resultate immer relativ knapp waren und der Nationalrat gleichzeitig jeweils mit grossen Mehrheiten auf dem Anliegen beharrte.
Ihre Kommission hat deshalb die vorliegende Motion an ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2022 beraten und aus diesen Gründen beschlossen, weitere Abklärungen vornehmen zu lassen, insbesondere zur Zahl der potenziell betroffenen Personen. In der Zwischenzeit hat unser Rat jedoch einen weiteren Vorstoss, die Motion 22.3392 der SPK-N, "Erweiterte Härtefallregelung zum Zugang zu beruflichen Ausbildungen", beraten und sich dafür entschieden; dieser Vorstoss wurde am 14. Dezember 2022 von unserem Rat mit 21 zu 19 Stimmen angenommen. Er umfasst einen breiteren Anwendungsbereich, da dort nicht nur die abgewiesenen Asylsuchenden, sondern auch die Sans-Papiers gemeint sind. Es steht jedenfalls fest, dass der Auftrag, welchen die vorliegende Motion dem Bundesrat erteilen wollte, in der angenommenen Motion 22.3392 ebenfalls enthalten und damit von unserem Rat bereits erteilt worden ist.
Die Kommission hat deshalb bei der erneuten Beratung keine vertiefte inhaltliche Diskussion mehr geführt. Es wurde zwar von Teilen der Kommission angeführt, die vorliegenden Zahlen zeigten, dass die zahlenmässige Relevanz klein sei. Die Diskussion wurde aber aufgrund der Ausgangslage nicht mehr zu Ende geführt. Ich verzichte deshalb ausdrücklich auf eine inhaltliche Beurteilung der Motion. Vielmehr hat die Kommission festgestellt, dass die Motion obsolet geworden ist, weil der Auftrag wie gesagt bereits erteilt worden ist.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb einstimmig, dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen.