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Graber Michael · Nationalrat · 2023-06-15

Graber Michael · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-15

Wortprotokoll

Ich äussere mich namens der SVP-Fraktion zu Block 2. Die Minderheitsanträge wurden ja begründet; da bitten wir Sie, unseren Minderheitsanträgen grundsätzlich zuzustimmen. Ich möchte aber doch zwei Punkte hervorheben, die uns sehr, sehr wichtig scheinen.

Die zwei wichtigsten Punkte sind:

1.[NB]Zum einen soll endlich, endlich die Verjährungsfrist eingeführt werden, nachdem beide Räte sie bereits gutgeheissen haben. Das ist wirklich eine wichtige Änderung, die etwas unter dem Radar durchgeht. Damit wird endlich eine völlig bizarre Rechtsprechung des Bundesgerichts beseitigt und Rechtssicherheit geschaffen. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung.

Frau Suter, illegale Bauten werden dadurch nicht legal. Das ist nicht so. Sie können diese einfach nicht mehr beseitigen lassen. Aber wenn ein solches Gebäude abbrennt, haben Sie keinen Anspruch darauf, es wieder aufzubauen. Es ist also keine Besitzstandsgarantie, die hier geschaffen wird. Aber Sie haben zumindest einen gewissen Rechtsschutz in dem Sinne. Das Gemeinwesen kann nicht nach mehr als dreissig Jahren unbestrittenen Bestehens völlig treuwidrig kommen, wie das in vielen Regionen passiert, und die ganz einfachen Bürgerinnen und Bürger fast ein bisschen quälen und das Eigentum auf eine völlig komische Art und Weise und gegen jeden Rechtsgrundsatz, gegen die Rechtssicherheit, gegen das Prinzip der Ersitzung nach ZGB usw. aushöhlen. Diese Bestimmung ist für uns ein zentraler Teil dieses Blocks 2. Es ist absolut zwingend, dass wir hier der Mehrheit folgen; das könnte am Schluss matchentscheidend sein.

2.[NB]Zum andern ganz wichtig ist das Pièce de Résistance, das in der Kommission zugegebenermassen nur knapp durchgekommen ist: Artikel 24c Absatz 3bis. Aber nochmals: Hier geht es nur um bestehende Gebäude. Es gibt keine neuen Gebäude, die geschaffen werden, und es geht immer um eine bereits existierende Wohnnutzung. Es wird in solchen Gebäuden also nicht eine andere Nutzung generell zu einer Wohnnutzung, sondern im Gebäude besteht bereits eine Wohnnutzung, und es handelt sich nur um einen Anbau. Es ist doch absolut unökonomisch, wenn es hier eine Erschliessung, eine Kanalisation, eine Zufahrtsstrasse gibt, die dann exklusiv nur einer Familie oder einer Person zugewiesen werden soll. Ich erinnere Sie daran: Der Mieterverband des Kantons Zürich möchte, dass man die Anzahl Zimmer oder den Wohnraum pro Person in einer Wohnung beschränkt. Jetzt gibt es bereits eine Wohnnutzung in der Landwirtschaftszone, und dann sagen Sie: Auf gar keinen Fall soll ein bestehendes Gebäude eine zusätzliche Wohnnutzung erhalten. Es geht nicht darum, neue Gebäude zu erstellen oder aus einer anderen Nutzung eine Wohnnutzung zu machen, sondern im Grunde beruht dieser Antrag nur auf gesundem Menschenverstand, sodass wir ihm zustimmen können.

Ich habe aber die grossen Differenzen, die hier im Ratssaal herrschen, zur Kenntnis genommen und mir daher erlaubt, den Einzelantrag Graber einzureichen. Ich würde Sie - zumindest diejenigen, die sich so apodiktisch gegen Artikel 24c Absatz 3bis stellen - bitten, zumindest im Grundsatz dem Einzelantrag zuzustimmen, weil es dort eigentlich um eine Beschränkung auf die Berggebiete geht. In den Berggebieten haben Sie in der Landwirtschaft andere Probleme als in den grossen Mittellandskantonen. Da haben Sie auch kleinere Betriebe und somit kleinere Gebäude. Daher können Sie auch nicht fünf, sechs Wohnungen schaffen, wenn Sie eine Scheune angebaut haben, sondern grundsätzlich vielleicht höchstens eine kleinere Wohneinheit. Das wäre so als vermittelnder Antrag zwischen den beiden Positionen gedacht, zwischen jenen, die gar nichts ändern wollen, und jenen, die das gemäss Kommissionsmehrheit grundsätzlich für landwirtschaftliche Gebäude ändern möchten.

Da bitte ich Sie eindringlich, prioritär der Kommissionsmehrheit zu folgen oder dann halt zumindest meinem Einzelantrag zuzustimmen. Das wäre es von meiner Seite. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und dafür, wenn Sie den Anträgen der SVP-Fraktion folgen.