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Stark Jakob · Ständerat · 2023-06-15

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-06-15

Wortprotokoll

Ich muss leider etwas ausholen, weil es technisch ist, aber ich probiere es trotzdem in der gebotenen Kürze. Die Motion will den Bundesrat beauftragen, die Bestimmungen zu Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in importierten Lebensmitteln in vier Punkten anzupassen:

1.[NB]Die Grenzwerte für Rückstände von in der Schweiz zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sollen geprüft und reduziert werden. Eine Überprüfung dieser Grenzwerte, des sogenannten Rückstandshöchstgehalts, ist in der Verordnung als "die höchste zulässige Konzentration eines Pestizidrückstands in oder auf Erzeugnissen" definiert. Gemäss bundesrätlicher Stellungnahme zur Motion findet eine solche Überprüfung bereits heute regelmässig statt. Fokussiert wird dabei immer - und das ist wesentlich - auf den Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Das Stichwort ist: gesundheitlich unbedenklich.

2.[NB]Rückstände von in der Schweiz nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sollen verboten werden. Für Pflanzenschutzmittel, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder des Umweltschutzes in der Schweiz verboten wurden, soll strikt eine Nulltoleranz gelten - das ist der Kern der Motion. Es geht dabei um Pflanzenschutzmittel, deren Anwendung in der Schweiz explizit verboten worden ist. Für Pflanzenschutzmittel, für die in der Schweiz gar nie ein Zulassungsantrag eingereicht worden ist, gelten dagegen die vorhin erwähnten Rückstandshöchstgehalte zum Schutz der Gesundheit der Konsumenten.

Würde man für die Pflanzenschutzmittel, für die in der Schweiz gar nie ein Gesuch gestellt worden ist, weil sie hier nicht gebraucht werden, eine Nulltoleranz einfordern, so hiesse das, dass man den Verkauf von Bananen oder von Kaffee in der Schweiz drastisch einschränken, wenn nicht verunmöglichen würde. Das wäre sowohl handelspolitisch - ich [PAGE 662] erinnere an die WTO - als auch konsumentenpolitisch klar unverhältnismässig und deshalb politisch und rechtlich nicht umsetzbar.

Hingegen - und das ist der Kern - fordert die Motion ein klares Verbot von bzw. eine Nulltoleranz bei Rückständen von Pflanzenschutzmitteln, deren Anwendung in der Schweiz aus Gründen des Gesundheits- oder des Umweltschutzes verboten worden ist. Bezüglich Pflanzenschutzmitteln, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes verboten wurden, rennt die Motionärin aber offene Türen ein. Für diese gilt die sogenannte Einfuhrtoleranz nicht, weshalb auch keine Rückstandshöchstwerte festgelegt werden. Hingegen gilt diese Einfuhrtoleranz unter Einhaltung von Rückstandshöchstwerten für jene Pflanzenschutzmittel, die in der Schweiz aus Umweltschutzgründen verboten worden sind.

Also, ich fasse zusammen: Wenn die Pflanzenschutzmittel aus Gesundheitsschutzgründen verboten worden sind, gilt Nulltoleranz; wenn sie aus Umweltschutzgründen verboten worden sind, dann gilt die sogenannte Einfuhrtoleranz. Dort gilt dann: Bleiben die Rückstande der Pflanzenschutzmittel unter den festgelegten Rückstandswerten, so dürfen die Produkte importiert werden, aber nur, solange sie die für die Einfuhrtoleranz festgelegten Werte nicht überschreiten. Mit anderen Worten: Die ausländische Konkurrenz der Schweizer Landwirtschaft darf also Pflanzenschutzmittel anwenden, die in der Schweiz verboten sind, und sie darf die Produkte in die Schweiz importieren. Das ist ein klarer Wettbewerbsnachteil. Der Motionärin ist darin recht zu geben, dass die heutige Regelung ungleich lange Spiesse für Schweizer Landwirtschaftsbetriebe schafft. Hingegen irrt sie, wenn sie ausführt, damit gefährde der Bundesrat auch die Gesundheit der Konsumierenden.

3.[NB]Die dritte Forderung ist die Nulltoleranz von 0,01 Milligramm pro Kilogramm; das ist Nulltoleranz. Diese soll überprüft und gemäss den heutigen Standards reduziert werden. Ja, das ist eine Frage der technischen Möglichkeiten und der Verhältnismässigkeit. Jedenfalls sichert der Bundesrat die Einhaltung dieses Grundsatzes bereits heute zu. Wichtig ist die Überprüfung der Grenze von 0,01 Milligramm pro Kilogramm dort, wo die Rückstände auf eine mangelhafte landwirtschaftliche Praxis zurückzuführen sind. Wo sie hingegen einfach eine allgemein vorhandene Umweltkontamination darstellen, ohne Verbindung zur landwirtschaftlichen Praxis, ist die Überprüfung unverhältnismässig und auch nicht das Ziel der Motion.

4.[NB]Das Kontroll- und Sanktionssystem soll befähigt werden, die strikte Einhaltung der Bestimmungen zu Pflanzenschutzmittelrückständen sicherzustellen. Heute ist es so, dass die Kontrollen bei den kantonalen Laboratorien liegen. Die Kontrollen werden risikobasiert im Stichprobensystem durchgeführt, also nicht flächendeckend. Eine flächendeckende Kontrolle widerspricht dem gesamten Kontrollsystem und wäre mit einem massiven Ausbau verbunden - eine unverhältnismässige Massnahme. Die Motion bleibt hier vage. Im gesamten Kontext ist jedoch mit dieser Forderung vor allem die technische Befähigung und Ausrüstung der kantonalen Labors gemeint, um die geforderten verschärften Grenzwerte in Stichproben kontrollieren zu können.

Ich komme zur Würdigung durch die Mehrheit der WBK-S. Die WBK-S hat sich mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Motion ausgesprochen. Für die Mehrheit steht im Vordergrund, dass importierte Lebensmittel keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln mehr aufweisen dürfen, deren Anwendung in der Schweiz aus Umweltschutzgründen verboten ist. Die sogenannte Einfuhrtoleranz soll nicht mehr gelten, wie dies heute bereits bei Pflanzenschutzmitteln der Fall ist, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes verboten worden sind. WTO-rechtlich ist diese Massnahme ohne Weiteres zulässig, weil damit die einheimische Lebensmittelproduktion nicht willkürlich privilegiert wird - im Gegenteil, damit werden ihre Nachteile beseitigt: Die Landwirtschaft erhält gleich lange Spiesse im Wettbewerb mit dem Ausland. In welchem Gesetz die Anpassung erfolgen soll, kann hier offengelassen werden. Die Motion führt dazu auch nicht mehr aus.

Eine Minderheit beantragt mit dem Bundesrat, die Motion abzulehnen, weil die Umsetzung von Importverboten politisch und rechtlich schwierig sei, gegenüber der WTO oder der EU. Eine klare Deklarationspflicht sei deshalb der bessere Weg. Die Vertreterin der Minderheit wird sich noch im Detail dazu äussern.

Namens der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, die Motion anzunehmen.