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Amherd Viola · Bundesrat · 2023-06-15

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2023-06-15

Wortprotokoll

Ich äussere mich zunächst zum Antrag der Minderheit III (Addor). Der Bundesrat beantragt die Verlängerung des Einsatzes der Schweizer Armee zur Unterstützung der Kfor bis am 31. Dezember 2026. Die Grundlage für diese Beteiligung und überhaupt dieser Friedensmission ist die Lagebeurteilung, die die Nato auch zusammen mit der Schweiz kontinuierlich vornimmt. Kommen Bundesrat und Parlament im Jahre 2026 zum Schluss, dass eine Weiterführung der Mission nicht notwendig ist, braucht es ganz einfach keine Verlängerung mehr. Das Parlament kann das dann entscheiden, weil ja der Einsatz beschränkt ist. Es ist überhaupt nicht nötig, ohne Not hier jetzt schon definitiv zu sagen, dass wir ab Ende 2026 nicht mehr tätig sein wollen. Das würde die Handlungsfreiheit der Schweiz einschränken und nichts bringen, weil so oder so ein neuer Entscheid gefällt werden muss, wenn man verlängern will. Entsprechend bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen, weil, wie es auch bereits gesagt wurde, heute niemand weiss, wie sich die Lage 2026 präsentieren wird.

Zum Antrag der Minderheit II (Hess Erich), der die Streichung aller Möglichkeiten vorsieht, das Kontingent zu verstärken: Sie haben gesehen, dass der Bundesbeschluss in Artikel 2 vorsieht, dass der Bundesrat die Kompetenz erhält, den Bestand des Kontingents zu erhöhen, und zwar für logistische Aufgaben, zum Selbstschutz und, neu, um auf spezifische Bedürfnisse der Kfor und der Partnernationen eingehen zu können und den Schweizer Beitrag zu stärken. Die temporäre Verstärkung für logistische Aufgaben oder zur Verstärkung des Eigenschutzes entspricht der bisherigen Praxis. So war beispielsweise 2018 eine Verstärkung für den Umzug des Camps von Prizren nach Novo Selo nötig. Ohne zusätzliches Personal wären grössere Logistik- und Instandhaltungsarbeiten nicht zu bewältigen. Eine solche Verstärkung zum Eigenschutz dient der Sicherheit der eigenen Truppe. Neu beantragt der Bundesrat, dass die Schweiz das Kontingent um 30 Personen erhöhen kann, um auf spezifische Bedürfnisse der Kfor einzugehen. Angesichts der Verschlechterung der internationalen Lage zeigt die Schweiz damit, dass sie bereit ist, ihre Unterstützung für die Kfor nötigenfalls zu stärken. Damit unterstreicht sie ihre Absicht, sich in der militärischen Friedensförderung zu engagieren und die internationale Zusammenarbeit zu verstärken. Entsprechend bitte ich Sie, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Ich komme zur Minderheit I (Fridez), zur Möglichkeit der Verdoppelung der Aufstockung: Auch diesen Antrag bitte ich Sie abzulehnen. Grundsätzlich befürwortet der Bundesrat die Verstärkung des Schweizer Engagements in der militärischen Friedensförderung. Mit dieser Option geht es darum, die Flexibilität zu erhöhen, und nicht darum, das Kontingent massiv auszubauen. Deshalb bitte ich Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.

Zum Minderheitsantrag betreffend die Unterstellung unter das Referendum: Artikel 29 des Parlamentsgesetzes sieht vor, dass die Bundesversammlung Einzelakte, die nicht dem Referendum unterstehen, in der Form des einfachen Bundesbeschlusses erlässt. Einzelakte der Bundesversammlung werden in der Form des Bundesbeschlusses nur dann dem Referendum unterstellt, wenn die notwendige gesetzliche Grundlage weder in der Bundesverfassung noch in einem Bundesgesetz besteht. Im vorliegenden Geschäft ist dies nicht der Fall. Artikel 66b Absatz 4 des Militärgesetzes sieht vor, dass der Swisscoy-Einsatz aufgrund von Bewaffnung, Dauer und Kontingentsgrösse durch die Bundesversammlung genehmigt wird. Mit Artikel 66b Absatz 4 des Militärgesetzes besteht somit eine gesetzliche Grundlage. Weiter müssen gemäss Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe c der Bundesverfassung Bundesbeschlüsse dem fakultativen Referendum unterstellt werden, soweit Verfassung oder Gesetz dies vorsehen. Für die Beschlüsse nach Artikel 66b Absatz 4 des Militärgesetzes ist dies nicht vorgesehen. Der Beschluss über den Swisscoy-Einsatz kann daher nicht dem Referendum unterstellt werden.

Ich bitte Sie, auch diesen Minderheitsantrag wie alle anderen Minderheitsanträge abzulehnen und in der Gesamtabstimmung den Bundesbeschluss anzunehmen.