Riniker Maja · Nationalrat · 2023-06-15
Riniker Maja · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-06-15
Wortprotokoll
Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat an der Sitzung vom 1. November [PAGE 1400] 2022 die beiden Berichte 1 und 2 zur Alimentierung der Armee und des Zivilschutzes beraten und zur Kenntnis genommen. Zuerst fasse ich die Anhörungen zusammen, anschliessend gehe ich auf die Diskussion über die beiden Berichte in der Kommission ein.
Die Kommission hat im Rahmen der Behandlung dieser beiden Berichte am Vortag, am 31. Oktober 2022, folgende fünf interessierte Kreise angehört. Wir haben die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF), die Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG), den Schweizerischen Zivilschutzverband (SZSV), den Schweizerischen Zivildienstverband (Civiva) und den Schweizerischen Arbeitgeberverband angehört. Die verschiedenen Organisationen haben alle die Alimentierungsproblematik erwähnt und darauf hingewiesen, dass wir effektiv Probleme haben. Dieser Umstand sowie die damit zusammenhängenden dringend notwendigen Massnahmen, die schnell umgesetzt werden können, sind insbesondere im Alimentierungsbericht Teil 1 beschrieben.
Die Vertreter der Kantone haben betont, dass die Zahl der Rekrutierungen von Zivilschutzangehörigen immer mehr sinkt und ihnen schlicht nicht mehr genügend Zivilschützer zur Verfügung stehen werden. Der Wunsch nach einer langfristigen und wirksamen Veränderung wurde geäussert. Die SOG führte weiter aus, dass die zahlreichen Abgänge in den Zivildienst unter anderem dazu geführt haben, dass die besprochenen Alimentierungsprobleme überhaupt vorliegen. Der Zivilschutzverband führte anhand guter Beispiele aus, dass die differenzierte Tauglichkeit bei der Rekrutierung dazu führt, dass heute jemand noch sehr lange als militärdienst- oder zivildiensttauglich gilt, während diese Person vor einigen Jahren noch klar dem Zivilschutz zugeteilt worden wäre. Dies sei ein wichtiger Grund, warum Personal den Weg auch nicht mehr zum Zivilschutz finde. Seitens des Arbeitgeberverbands wurde auf die Bedeutung der Armee hingewiesen. Die Armee ist Garantin für Sicherheit und Frieden für die Schweiz, und sie hilft mit, Führungskräfte auszubilden. Es wurde auch noch auf die Wichtigkeit für die Herstellung und Entwicklung von Rüstungsprodukten am Standort Schweiz hingewiesen. Seitens des Zivildienstverbands wurde betont, dass der Zivildienstleistende nicht verloren gehe, sondern im System bleibe; er leiste eben einen zivilen Ersatzdienst. Der Zivildienstverband schätzt die Lage also anders ein und sieht die Ursache für die Bestandesprobleme beim Zivilschutz und beim Militär selber. Er fordert eine andere Priorisierung der vorgeschlagenen Massnahmen, welche im Alimentierungsbericht Teil 1 nachzulesen sind.
Die RK MZF, die SOG, der SZSV und der Arbeitgeberverband befürworten die Sicherheitsdienstpflicht, allenfalls die bedarfsorientierte Dienstpflicht. Civiva sagt ganz klar, dass die Sicherheitsdienstpflicht bei ihnen durchfällt, ebenso die bedarfsorientierte Dienstpflicht. Sympathien wurden von diesem Verband für das Norweger Modell geäussert.
In der anschliessenden Diskussion unter den anwesenden fünf Anhörungsteilnehmern wurden verschiedene Aspekte mit uns Kommissionsmitgliedern diskutiert. Auszugsweise erwähne ich an dieser Stelle zwei Punkte: Die Abschaffung und damit zusammenhängend die Folgen der Gewissensprüfung wurden vertieft und kontrovers diskutiert. Der Fahrplan der geplanten Umsetzung wurde von allen Organisationen als zögerlich bewertet, bis auf eine, die in dieser Frage eine andere Meinung vertreten hat.
Am Folgetag, am 1. November, hat die Kommission unter sich die beiden Vorlagen beraten. Die Kommissionsmehrheit ist beunruhigt über die Bestandesprobleme im Zivilschutz und sieht dringenden Handlungsbedarf, dies umso mehr, als die Bedrohungen wie der Klimawandel, eine Pandemie, Cyberangriffe oder Stromausfälle immer häufiger und intensiver werden und dadurch auch die Anforderungen an den Bevölkerungsschutz weiter steigen werden.
Die Kommission musste zur Kenntnis nehmen, dass die Arbeiten im VBS in Arbeitsgruppen vorangetrieben werden. In der Arbeitsgruppe, in welcher die Kantone vertreten sind, hat sich gezeigt, dass man über die Anzahl der zu klärenden Fragen und deren Tiefe überrascht war. Es wurden viele Fragen zur Zuständigkeit des Vollzuges gestellt, zu Aufgebot und Einsatz sowie zu den Kosten, was am Schluss dazu führt, dass der Fahrplan bis zur Ausarbeitung der Vorlage für einige Akteure als eine zu lange Zeitspanne angesehen wird. Die Mehrheit der Kommission weist darauf hin, dass der Bundesrat in seinem Bericht zur Alimentierung im Teil 2 beschlossen hat, die Möglichkeit einer Zusammenlegung des Zivildienstes und des Zivilschutzes weiter zu prüfen und das Problem der Bestände im Zivilschutz schnell zu lösen.
Die Diskussionen in der Kommission wurden über die Gründe der Bestände geführt, über die unterschiedlich hohe Anzahl Diensttage im Zivildienst gegenüber dem Zivilschutz und der Armee, über die Gewissensprüfung, über Einsätze zugunsten der Gesellschaft, bekannt unter "EzG", sowie über den obligatorischen Orientierungstag für die Frauen.
Der Kommission dauert der ganze Prozess zu lange. Es ist für eine Mehrheit der Kommission nicht nachvollziehbar, warum der Bundesrat nun noch während weiterer zwei Jahre Abklärungen vornehmen will. Angesichts der Dringlichkeit der Probleme erachtet es die Kommission als notwendig, sofort zu handeln. Schliesslich weist die Kommissionsmehrheit darauf hin, dass der Zivildienst über ausreichende personelle Ressourcen verfügt.
Eine Kommissionsminderheit hingegen begrüsst den vorgeschlagenen Fahrplan. Sie warnt vor Schnellschüssen und möchte nicht, dass man zu schnell vorwärtsmacht. Der Entscheid über künftige Dienstpflichtvarianten müsse sorgfältig geprüft werden und könne erst gefällt werden, wenn die Resultate der Abklärungen des Bundesrates vorliegen würden. Eine Zusammenlegung von Zivildienst und Zivilschutz sei komplex und habe grosse Auswirkungen namentlich auf die Kantone. Zudem würden sich Fragen zu Machbarkeit, Kosten und Gleichbehandlung stellen. Auch müssten die Vorzüge des Zivildienstes gewahrt werden. Schliesslich liege es in der Kompetenz des Bundesrates, zu entscheiden, in welchem Departement eine allfällige neue Organisation anzusiedeln wäre.
Unbestritten war für die Kommission am Schluss, dass für die Frauen die Teilnahme an einem Informationstag der Armee obligatorisch gemacht werden soll. Das könne dazu führen und auch dazu beitragen, mehr Frauen für den freiwilligen Militärdienst zu motivieren.
Gestützt auf ihre Beratungen über die langfristige Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems beantragt die SiK-N ihrem Rat, Ihnen, die beiden Berichte zur Kenntnis zu nehmen.