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Wicki Franz · Ständerat · 2003-03-05

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-05

Wortprotokoll

Zu Artikel 6a Absätze 2 und 3: Hier beantragt die Kommission, dem Bundesrat zuzustimmen, wie dies auch der Nationalrat getan hat. Der Bundesrat hat also nicht frankenmässige Eckwerte festzulegen, sondern Grundsätze zu erlassen, welche gepaart mit Transparenz eine Kontrolle ermöglichen müssen. Die Grundsätze haben sich also auf den Lohn und die Nebenleistungen zu beziehen, aber auch alle weiteren Vertragsbedingungen zu betreffen, die vereinbart worden sind. Es heisst in Absatz 3: ".... namentlich über die berufliche Vorsorge und über Abgangsentschädigungen". Aber "namentlich" bedeutet nicht "abschliessend", und somit sind auch Grundsätze zu erlassen z. B. über Leistungsanteile und Boni, über Pensionskassenregelungen, über Leistungen bei Weggang, über Lohnfortzahlungen und Abgangsentschädigungen usw. Die Grundsätze sollen dann auch dazu führen, Grenzen zu setzen.

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