Lexipedia

Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-03-05

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-03-05

Wortprotokoll

Frau Brunner hat sich nochmals zum Problem der Minderheitsaktionäre geäussert und gesagt, der Mehrheitsaktionär Bund mit seinem Auftrag müsse hier gewisse Regelungen treffen können. Dazu nochmals folgende Überlegungen:

1. Man muss sich entscheiden. Wenn wir eine Bundesanstalt wollen, mit der wir alles machen und der wir jeden Auftrag geben können, aber auch bereit sind, sie notfalls zu subventionieren, dann dürfen wir sie nicht an die Börse bringen. Wenn wir den Entscheid treffen, sie an die Börse zu bringen, heisst das, dass wir ihr den unternehmerischen Handlungsspielraum ermöglichen müssen. Wir geben ja trotzdem die strategischen Leitlinien vor usw., aber das soll minimal bleiben. Deshalb muss man den politischen Entscheid darüber, was man will, vorher treffen. Wir haben uns nun für den Börsengang entschieden, und er hat sich bis jetzt ja auch sehr bewährt - bei anderen Bundesanstalten würde ich im Moment ganz klar davon abraten, vielleicht sogar immer.

2. Von Optionen - Sie haben es mit Verweis auf Artikel 7 zu Recht gesagt - kann man ja nur bei der Swisscom reden, bei den anderen nicht, weil es dort keine Aktien oder handelbare Wertpapiere gibt. Was ist der Sinn von Optionen? Man versucht mit Optionen oder Aktien, die Manager zu Unternehmern zu machen, indem man sie am Unternehmenserfolg beteiligt. Jetzt sind die Erfahrungen damit auch zwiespältig, weil es zum Teil dazu verführt hat, je nach Regeln kurzfristig zu denken, immer bessere Quartalsergebnisse auszuweisen und die langfristigen Ziele zu vergessen usw. In diesem Sinn ist Ihr Anliegen, dass man sich überlegt, ob man bei Optionen gewisse Grundvorschriften machen soll. Dafür habe ich durchaus ein gewisses Verständnis, aber genau dieser Prozess ist ja jetzt in der Privatwirtschaft im Gange. Man hat gesehen, dass das kurzfristige Denken auch zu sehr negativen Ergebnissen führen kann.

3. Deshalb möchte ich Sie bitten, auch in die Swisscom nicht einzugreifen, weil es gerade ein Charakteristikum der Entlöhnungsmöglichkeiten eines marktwirtschaftlichen Unternehmens ist, ebenfalls mit solchen Modellen arbeiten zu können. Ich gehe davon aus, dass erstens die Optionen, wie sie jetzt verwendet worden sind - ich glaube, das konnte Herr Alder begründen -, durchaus nicht in den Tatbestand des Missbräuchlichen fallen und dass zweitens der Verwaltungsrat natürlich diese ganze Diskussion, die jetzt um die Optionen geführt wird, in seine Überlegungen einbeziehen wird.

Ich würde nicht sagen, dass alle Minderheitsaktionäre den Aktienwert 20 Prozent tiefer sehen würden, wenn Sie das hier machen würden, selbstverständlich nicht. Aber es ist für mich ein Element des Eingriffs, den wir eben gerade nicht machen sollten.

Das ist der Grund dafür, dass ich Ihnen aus grundsätzlichen Überlegungen empfehle, den Antrag der Minderheit abzulehnen, aber in der Meinung, dass man sich die Verwendung von Optionen, Boni usw. in der Wirtschaft durchaus überlegen muss.