Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-12
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-12
Wortprotokoll
Danke, Herr Nationalrat Lohr, für die Frage, die ich auch sehr gut nachvollziehen kann. Es ist sicher richtig, wenn ich hier auch zuhanden der Materialien, des Amtlichen Bulletins, nochmals bestätigen kann, dass die Rechte auf eine autonome Benutzbarkeit durch Menschen mit Beeinträchtigungen vollumfänglich auch mit der neuen Lösung berücksichtigt werden können, indem die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) bei einer Zulassungsprüfung, einer Prüfung der Sicherheitsanforderungen, das BAV um einen Bericht bittet, bevor sie eine Bewilligung ausstellt. Das BAV wird gegenüber der ERA die daraus resultierenden Anforderungen im Behindertengleichstellungsgesetz mitteilen. Die ERA wird nur eine Bewilligung erteilen, wenn diese Bedingung und diese Schweiz-spezifischen Vorschriften auch erfüllt sind. Das ist eigentlich das konkrete Vorgehen. Damit wird, meine ich, Ihrem Anliegen Rechnung getragen.
Was ich etwas relativieren möchte, ist das von Ihnen verwendete Attribut "vollumfänglich". Die vollumfängliche Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinderungen ist heute in der Schweiz natürlich nicht immer gewährleistet, weil der Vollzug des Behindertengleichstellungsrechts nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip erfolgt. Aber das ist keine Änderung. Jede Person mit einer Beeinträchtigung, die davon betroffen ist, dass ein Zug die Anforderungen nicht erfüllt, ist einspracheberechtigt und kann natürlich durch eine Organisation vertreten werden.