Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-03-05
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-03-05
Wortprotokoll
Ich möchte vom öffentlichen Qualifikationsrapport wieder zur Formulierung zurückkommen und muss hier Frau Brunner Recht geben: Ihr Minderheitsantrag beinhaltet eigentlich eine verbesserte bundesrätliche Formulierung, und deshalb kann ich ihn nicht frontal angreifen. Ich darf vielleicht noch einmal auf die Unterschiede hinweisen: Wenn Sie die Fahne nehmen, dann sehen Sie - und ich glaube, das macht am deutlichsten, wo die Unterschiede liegen - die Stellungnahme des Bundesrates, und Sie sehen den Entwurf der Kommission, der auch gleichzeitig der nationalrätliche Beschluss ist. Sie sehen, dass der Nationalrat von "einzelnen Personen nach Absatz 1" spricht. In Absatz 1 steht nicht "oberstes Kader", sondern "Angehörige des geschäftsleitenden Kaders" usw. Das heisst also: Der Nationalrat hat beschlossen, ganz klar auf Personen zu fokussieren.
In Bezug auf diese Formulierung hätte Herr Hofmann natürlich völlig Recht, und das ist, was ich beim Eintreten gesagt habe: Dagegen müsste ich mich mit aller Vehemenz zur Wehr setzen, weil hier die ganzen Argumente bezüglich Voyeurismus usw. gerechtfertigt wären. Der Bundesrat hat bei seiner Formulierung versucht, eben gerade das zu vermeiden, und er hat deshalb geschrieben: "Die Beträge der maximal auszurichtenden Löhne bzw. Honorare ...." Das bezieht sich auf den gleichen Personenkreis. Die Meinung war, dass hier eben mit dem maximal auszurichtenden Lohn oder Honorar eine Art Lohnklasse definiert werden muss, wie das bei der Eidgenossenschaft der Fall ist.
Frau Brunner hat das jetzt noch ergänzt, indem Sie - und ich meine, das sei eine Verbesserung, weil wir das auch hinten beim Bund gemacht haben - von den "obersten Kaderfunktionen" spricht. Auf den Begriff "oberstes Kader" hat Ihr Kommissionspräsident schon beim Titel hingewiesen; hier steht nun "Kaderfunktionen". Damit wird noch einmal klar, dass es nicht Individuen sind, sondern dass es Bereiche sind, in die jemand eingestuft wird. Was dann wieder zugefügt worden ist - im Einvernehmen mit mir, in der Annahme, der Bundesrat wehre sich nicht dagegen -, ist der zweite Satz, dass man nämlich beim CEO und beim Verwaltungsratspräsidenten die individuellen Löhne ausweist; das ist das Gleiche. Deshalb entspricht der erste Teil des Minderheitsantrages einem in der guten Richtung leicht modifizierten Antrag des Bundesrates. Das heisst also: Wenn Sie das beschliessen und der Nationalrat darauf einschwenkt, kann ich gut damit leben.
Der Antrag der Mehrheit geht etwas weniger weit und lehnt sich an die SWX-Börsenrichtlinien an. Dafür habe ich einiges Verständnis, denn dadurch entsteht eine gewisse Gleichbehandlung. Dort haben Sie das Ganze in der Gruppe. Wenn Sie dem zustimmen, haben wir vielleicht sogar die Chance, dass man sich mit dem Nationalrat zu einem Kompromiss findet - und für mich ist das Wichtigste, dass wir den Kommissionsentwurf vom Tisch haben.
Zusammenfassend: Ich habe Verständnis für den Antrag der Mehrheit, bin aber der Meinung, man könnte mit dem Minderheitsantrag Brunner Christiane, der sich an die Fassung des Bundesrates anlehnt, durchaus auch leben.