Ettlin Erich · Ständerat · 2023-09-13
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-13
Wortprotokoll
Ich kann vorgängig darüber informieren, dass der Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative gestern im Nationalrat bereinigt wurde und nun in die Schlussabstimmung geht. Wir sprechen also nur noch über die Initiative, der Gegenvorschlag wurde akzeptiert. Der Nationalrat ist in den meisten Punkten dem Ständerat gefolgt.
Die Volksinitiative "Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien", die sogenannte Prämien-Entlastungs-Initiative, wurde am 23. Januar 2020 eingereicht, und sie ist gültig. Mit der Initiative wird gefordert, dass Bund und Kantone die Versicherten bei den Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) entlasten, sodass die Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen. Die Prämienverbilligung soll zu mindestens zwei Dritteln durch den Bund und zum verbleibenden Betrag durch die Kantone finanziert werden.
Begründet wird die Initiative mit der wachsenden Prämienlast und mit der Schwierigkeit vieler Einwohnerinnen und Einwohner, die Prämien zu bezahlen. Heute verpflichtet das Bundesgesetz über die Krankenversicherung die Kantone, die Prämien für Versicherte, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, zu verbilligen. Der Bund gewährt den Kantonen dazu einen Beitrag. Gemäss Botschaft des Bundesrates haben im Jahr 2020 der Bund mit 2,9 Milliarden Franken und die Kantone mit 2,6 Milliarden Franken die Prämien verbilligt.
Mit den Prämienverbilligungen unterstützt werden Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, Versicherte, die Ergänzungsleistungen beziehen, und Versicherte, die Sozialhilfe beziehen. Dafür verantwortlich sind hauptsächlich die Kantone. Der Bund gewährt den Kantonen jährlich einen Beitrag, der 7,5 Prozent der Bruttokosten der OKP entspricht. Wenn also die Bruttokosten steigen, steigt auch der Beitrag des Bundes an die Kantone. Gemäss Botschaft liegen die Anteile der Kantone - hierüber haben wir in der Kommission intensiv diskutiert - zwischen 12,2 Prozent und 66,7 Prozent.
Die Initiative überlässt es dem Gesetzgeber, zu umschreiben, was unter "zu übernehmenden Prämien" und unter "verfügbarem Einkommen" zu verstehen ist.
Wie[NB]gesagt,[NB]gemäss[NB]Botschaft[NB]des[NB]Bundesrates[NB]vom 17. September 2021 würden die Mehrkosten der Initiative für Bund und Kantone 4,5 Milliarden Franken betragen; für den Bund entspräche das 3,7 Milliarden Franken und für die Kantone 0,8 Milliarden Franken. Da die Kosten dynamisch sind, werden die Mehrkosten gemäss den Szenarien des Bundesrates bis zum Jahr 2030 auf 6,5 Milliarden Franken für den Bund und auf 1,7 Milliarden Franken für die Kantone ansteigen - das sind nur die Mehrkosten.
Der Bundesrat kann das Anliegen nachvollziehen. Dass einzelne Kantone ihre Anteile an den Ausgaben gesenkt haben, erachtet er als problematisch. Die Kostenentwicklung und der Umstand, dass der Bund zwei Drittel der Mehrkosten stemmen müsste, sind jedoch für den Bundesrat ein Grund, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Mit der Initiative müsste er für Kosten aufkommen, die von den Kantonen beeinflusst werden können: Spitalplanung, Steuerung der Zulassung von Leistungserbringern usw.
Zudem blendet die Initiative aus Sicht des Bundesrates die Kostenseite aus, und es gäbe keine oder weniger Anreize, besondere Versicherungsformen abzuschliessen. Deshalb haben wir ja den Gegenvorschlag des Bundesrates erhalten und diesen beschlossen. Wir werden ihn in der Schlussabstimmung annehmen.
Ihre Kommission hat mit der Beratung der Initiative zugewartet, bis ein Gegenvorschlag vorlag. Dieser hat ja bekanntlich eine bewegte Geschichte. Der Nationalrat hat die Initiative schon am 15./16. Juni 2022 behandelt. Er hat die Empfehlung auf Ablehnung der Initiative mit 121 zu 67 Stimmen abgegeben. Das Volksbegehren berücksichtige lediglich die Prämienfinanzierung und enthalte keine Anreize zur Eindämmung der Gesundheitskosten, so die Meinung der Mehrheit im Nationalrat.
Die Frist zur Behandlung läuft für uns bis zum 3. Oktober 2023 und kann nicht noch einmal verlängert werden. Deshalb haben wir zwar am 6. September 2022 in der Kommission eine allgemeine Diskussion geführt, aber eben auf diesen indirekten Gegenvorschlag gewartet. Uns lag der Mitbericht der Finanzkommission des Ständerates vor. Sie beantragte mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung der Initiative.
Heute Morgen haben wir in der Kommission die Initiative beraten. Wir beantragen Ihnen - wie der Bundesrat - mit 10 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Für die Mehrheit kann ich sagen, dass man das Problem anerkennt. Man sagt aber, die Initiative [PAGE 720] setze am falschen Ort an, nämlich nicht bei den Kosten, nicht beim Grundübel für das Entstehen der Prämienerhöhungen. Es bestünden keine Anreize, Kosten zu sparen. Es sei Sache der Kantone und nicht des Bundes, hier federführend zu sein und die Kosten der Prämienverbilligung hauptsächlich zu übernehmen. Mit dem Gegenvorschlag und insbesondere mit dem Sozialziel im Gegenvorschlag, das man den Kantonen setzt, sei eigentlich die Voraussetzung dafür geschaffen worden, dass hier eine Verbesserung stattfinde. Ich gehe davon aus, dass die Minderheit ihren Antrag separat begründen wird.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.