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Ettlin Erich · Ständerat · 2023-09-13

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-13

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative 16.504, "Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende", wurde am 16. Dezember 2016 vom damaligen Nationalrat Ulrich Giezendanner eingereicht. Der Initiant bemängelte, dass die Sicherstellung der Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Blut und labilen Blutprodukten sowie die Organisation des Blutspendewesens bis heute rechtlich kaum geregelt seien. Es bedürfe einer rechtlichen Grundlage, um die Übertragung dieser Aufgabe an eine geeignete Organisation in Form eines Leistungsauftrags sowie eine Abgeltung der mit der Aufgabenerfüllung verbundenen ungedeckten Kosten zu ermöglichen. Die mangelnde gesetzliche Regelung der Unentgeltlichkeit wurde von ihm ebenfalls bemängelt.

Die Schwesterkommission, die SGK-N, gab der parlamentarischen Initiative am 25. Januar 2018 mit 16 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen Folge. Ihre Kommission stimmte am 16. Oktober 2018 einstimmig zu. Das führte dazu, dass die SGK-N eine Vorlage erarbeitete, die sie am 3. Februar 2022 in die Vernehmlassung schickte. Am 19. August 2022 wurde dann der Bericht der SGK-N veröffentlicht, und der Bundesrat nahm am 16. Dezember 2022 Stellung dazu - das übliche Verfahren.

Die Sicherstellung der Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Blut und labilen Blutprodukten ist aus Sicht der SGK-N heute rechtlich unzureichend geregelt. Insbesondere ein Anliegen ist anerkannt: die Unentgeltlichkeit der Blutspende auf Gesetzesstufe zu regeln, um einen missbräuchlichen Umgang mit Blut zu verhindern. Schliesslich erachtet die Kommission beim Blutspenden die generelle Rückweisung von Männern, die innerhalb der letzten zwölf Monate sexuellen Kontakt mit einem anderen Mann hatten, als nicht angebracht.

Mit ihrer Vorlage verfolgt die SGK-N drei Ziele: Es geht um die Finanzierungssicherheit des inländischen Blutspendewesens und um die Einhaltung der hohen Sicherheitsanforderungen; weiter soll die Unentgeltlichkeit festgeschrieben werden; schliesslich soll im Heilmittelgesetz festgeschrieben werden, dass die Kriterien eines Ausschlusses vom Blutspenden niemanden diskriminieren dürfen.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2022 die Bestimmungen zur Unentgeltlichkeit sowie ein Diskriminierungsverbot bei der Blutspende befürwortet. Eine gesetzliche Bestimmung für Finanzhilfen hat er hingegen abgelehnt.

Die SGK-N hat am 24. März 2023 sämtliche Anträge des Bundesrates angenommen. Sie sehen das entsprechende Vorgehen in der Fahne. Der Nationalrat ist am 3. Mai ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten und hat sie in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Auf dieser Basis haben wir das Gesetz dann beraten. [PAGE 726]

Der Bundesrat hat, wie gesagt, im Heilmittelgesetz Anpassungen beim Grundsatz der Unentgeltlichkeit, redaktionelle Anpassungen in Bezug auf die Diskriminierung und weitere Anpassungen vorgenommen. Die gesetzliche Bestimmung für Finanzhilfen lehnte er aber ab, da es sich bei der Versorgung der Schweiz mit Blut und labilen Blutprodukten primär um eine private Aufgabe handle, und grundsätzlich seien die Kantone für die Gesundheitsversorgung zuständig.

Ihre Kommission hat den Beschluss des Nationalrates mit den entsprechenden Anpassungen einstimmig angenommen. Ich habe verzweifelt nach Bemerkungen im Protokoll gesucht, aber nichts gefunden. Es war dermassen unbestritten, dass wir auch in der Gesamtabstimmung einstimmig zugestimmt haben.

Ich bitte Sie hier, der Kommission zu folgen.