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Kuprecht Alex · Ständerat · 2023-09-13

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-13

Wortprotokoll

Zur Einleitung ein kleines Kuriosum: Zu Beginn der Woche habe ich beantragt, einen Ordnungsantrag nicht anzunehmen, sondern dem Inhalt der Motion zuzustimmen. Heute beantrage ich Ihnen, diese Motion an[NB]die[NB]Kommission zu überweisen. Es besteht natürlich ein wesentlicher Unterschied, ich werde nachher darauf zurückkommen.

Nun zum Inhalt der Motion: Der Motionär, Ständerat Müller, möchte drei Zielbereiche korrigiert haben. Erstens möchte er den Freibetrag auf bis zu 36[NB]000 Franken erhöhen; zweitens beantragt er, Zuschläge für den Aufschub der Rente massiv zu erhöhen, bis auf 40 Prozent; und drittens beantragt er die Anhebung der Kürzungssätze von 6,8 auf 8 Prozent pro Jahr.

Nun, wir haben diese drei Bereiche im Rahmen der Reform AHV 21 sehr intensiv diskutiert. Es gibt zahlreiche Berichte zu den entsprechenden Punkten, sowohl zur Anpassung der Erhöhungs- und Kürzungssätze als auch zur Erhöhung des Freibetrags. Diese Punkte sind in der Gesetzgebung bereits so aufgenommen, beispielsweise unter Buchstabe e der Übergangsbestimmungen, "Anpassung der Erhöhungs- und Kürzungssätze", die per 1. Januar 2027 durch den Bundesrat neu festgelegt werden. Das Volk hat darüber abgestimmt und hat dem zugestimmt. Es gibt auch entsprechende Anpassungen im Bereich des Freibetrags. Hier[NB]sind[NB]wir[NB]etwas[NB]von[NB]unserem ursprünglichen Bereich abgewichen.

Das Problem, das heute besteht, ist, dass diese Motion eine Änderung des AHV-Gesetzes verlangt, das noch nicht in Kraft ist. Das Gesetz zur AHV 21 mit den vorgesehenen Korrekturen, auch bei den Übergangsbestimmungen, tritt höchstwahrscheinlich erst am 1. Januar 2025 in Kraft. Ich glaube, das ist der grosse Unterschied bei meinem Antrag. Es macht eben Sinn, dass man nicht jetzt schon Korrekturen an einem Gesetz macht, das verabschiedet ist, das das Volk genehmigt hat, das aber noch gar nicht in Kraft ist.

Entsprechend beantrage ich Ihnen deshalb, die Inkraftsetzung abzuwarten und diese Motion, die durchaus überlegenswerte Gedanken wieder aufnimmt, an die Kommission zu überweisen. Dort könnte man allenfalls eine Kommissionsmotion mit Vorschlägen erarbeiten, die man dann in die nächste Revision des AHV-Gesetzes zur Stabilisierung der AHV von 2030 bis mindestens 2040 hineinpacken könnte. Diese Revision muss der Bundesrat so oder so spätestens am 31. Dezember 2026 dem Parlament vorlegen. Ich glaube, das ist eine korrekte Vorgehensweise.

Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Ordnungsantrag zustimmen.