Reimann Maximilian · Ständerat · 2003-03-05
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-05
Wortprotokoll
Die Aussenpolitische Kommission hat dieses Geschäft eingehend diskutiert und ihm in der Folge oppositionslos zugestimmt. Mit dieser Zustimmung möchte die Kommission zunächst einmal zum Ausdruck bringen, dass die Schweiz ihre Position im Kreis der G10 zu behaupten gewillt ist - die G10, das ist die Zehnergruppe finanzkräftiger Gläubigerländer im Rahmen des Internationalen Währungsfonds. Auf Seite 11 der Botschaft liest man zwar, dass die Gruppe heute aus elf Mitgliedern besteht. Das kann uns nur recht sein, denn damit ist das Sicherheitsdispositiv bei internationalen Währungskrisen auf eine Schulter mehr verteilt.
Mit der Verlängerung dieser Kreditvereinbarungen trägt die Schweiz also auch weiterhin zur Sicherung des internationalen Finanzsystems bei, und zwar in einem Ausmass, das dasjenige vergleichbarer Länder - wie die Niederlande oder Kanada - deutlich übersteigt. Währungskrisen wie etwa diejenige von Russland oder Brasilien 1998, Mexiko 1994 oder Grossbritannien in den Siebzigerjahren wären ohne raschen Beistand des IWF nicht so glimpflich gemeistert worden.
Soweit uns in der Kommission versichert worden ist, hat der IWF den G10-Ländern die bereitgestellten und eingesetzten Stützungskredite stets zurückbezahlt. Das internationale Währungssystem hat also im Wesentlichen gehalten. Das liegt auch in Zukunft im Interesse unseres wirtschaftlich und finanziell stark in die Globalisierung der Weltwirtschaft eingebundenen Landes.
Es ist aber nicht der Bund oder die Bundeskasse selbst, der oder die sich bei besagten alten wie neuen Kreditbeteiligungen engagiert, sondern die Nationalbank, gleich wie auch in Deutschland und Schweden. Für den Bund entstehen somit keine latenten Kreditrisiken. Das sei im Zusammenhang mit der schlechten Finanzlage des Bundes und der Warnung unserer Finanzkommission an die Adresse der Fachkommissionen von letzter Woche doch auch noch hervorgehoben. Aber es ist klar: Sollte einmal ein Anteil an einer Kreditvereinbarung Not leidend werden, dann ist schweizerisches Volksvermögen einfach in anderer Form, via Aktiven unserer Nationalbank in Mitleidenschaft gezogen.
Schliesslich noch eine wesentliche Änderung gegenüber dem bisherigen Recht, die in der Kommission erstaunlicherweise kaum zu reden gab: Der Bundesrat schlägt dem Parlament nämlich vor, dass künftig der Bundesrat selber über Fortführung oder Beendigung der Teilnahme an diesen Kreditvereinbarungen entscheiden wird. Bis anhin lag diese Kompetenz beim Parlament; künftig wird es genügen, wenn der Bundesrat die eidgenössischen Räte über die Beteiligung an neuen Vereinbarungen einfach informiert. Sie ersehen diese Kompetenzübertragung aus Artikel 1 des Bundesbeschlusses, den ich Ihnen namens der Kommission somit zu genehmigen beantrage.