Weichelt Manuela · Nationalrat · 2023-09-13
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2023-09-13
Wortprotokoll
Schön wäre es, wenn die vom Volk vor knapp eineinhalb Jahren angenommene erweiterte Widerspruchslösung bereits in Kraft wäre. Schön wäre es, wenn wir allenfalls über eine Teilrevision nach den ersten Erfahrungen in der Praxis, im Vollzug diskutieren könnten. Aber nein: Die Umsetzung wird leider frühestens im Jahr 2026 beginnen. Die Entwicklung des Registers scheint noch bis 2025 Zeit zu brauchen, was nach Meinung der grünen Fraktion viel zu lange ist. Zudem ist auch die Informationskampagne für die Bevölkerung noch nicht gestartet.
Nun, was können wir in der Zwischenzeit tun? Wo können wir unseren persönlichen Entscheid für oder gegen die Organspende festhalten, bis das Register des Bundes endlich in Kraft ist? Dazu gibt es drei Möglichkeiten:
1.[NB]eine Organspende-Karte ausfüllen, wobei der bisherige Ausweis immer noch gültig ist;
2.[NB]in einer Patientenverfügung das entsprechende Kästchen ankreuzen;
3.[NB]im elektronischen Patientendossier (EPD) ein PDF hochladen, mit dem der Spendewillen deklariert wird; da das EPD leider bis heute noch kaum verbreitet ist, ist dies allerdings eine eher theoretische Möglichkeit.
Nun aber zur aktuellen Vorlage: Die Sicherheit in der Transplantationsmedizin soll mit dieser Vorlage erhöht werden; da kann nun mal wirklich niemand dagegen sein. Im Bereich des Transplantationsrechtes werden verschiedene Datenbanken betrieben, in denen besonders schützenswerte Personendaten bearbeitet werden. Diese Datenbanken müssen im Gesetz verankert werden; auch da kann niemand dagegen sein. Auch die Kernelemente des Überkreuz-Lebendspende-Programms sollen neu im Gesetz statt nur in der Verordnung geregelt werden; auch da kann niemand dagegen sein. Bei rund einem Drittel der Nierentransplantationen stammt das Organ aus einer Lebendspende. Oft möchten Familienmitglieder oder Leute im Bekanntenkreis spenden, sind aber medizinisch nicht kompatibel mit der Person, die die Niere braucht.
Der Zugang zum Register muss gut funktionieren; das haben wir in der Kommission diskutiert. Wir unterstützen es sehr, dass die Spitäler auch über Swisstransplant die Spendebereitschaft abfragen können. Auch die Meldepflicht bei schwerwiegenden Zwischenfällen und schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen ist unabdingbar. Die grüne Fraktion bittet Sie, auf die Vorlage zur Änderung des Transplantationsgesetzes einzutreten und ihr zuzustimmen.
Nun noch zum Minderheitsantrag Schläpfer: Die grüne Fraktion lehnt den Minderheitsantrag Schläpfer ab. In der Kommission wurde all das, was der Minderheitsantrag Schläpfer jetzt will, bereits eingehend diskutiert und von Fachpersonen [PAGE 1577] auch kommentiert: Spenden nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand haben sich bewährt. Alle europäischen Länder kennen solche Spenden. Deutschland plant, sie ebenfalls einzuführen; so wurden wir informiert. Im letzten Jahr machten solche Spenden gut die Hälfte aller Organspenden aus.
Die Todeskriterien gelten nicht nur für die Spende nach einem primären Hirntod, sondern selbstverständlich auch für Spenden nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand und anschliessendem Hirntod. Einer Organentnahme nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand geht die Abschaltung der lebenserhaltenden oder -verlängernden Massnahmen voraus, und dies geschieht immer im Wissen um den Willen der Betroffenen bzw. nach einem Gespräch mit den Angehörigen. Danach wird gewartet, bis der Herztod eintritt, und dieser wird dann noch mittels Ultraschall überprüft. Letzteres ist eine Schweizer Besonderheit, wir sichern uns also wirklich ab. Nach fünf Minuten findet die reguläre Feststellung des Hirntods statt. Es ist also nicht so, dass man nach fünf Minuten einfach zur Organentnahme schreitet, sondern dann erfolgt gemäss den Vorgaben der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften die Hirntodfeststellung, und erst danach erfolgt die Organentnahme.
Besten Dank für Ihre Unterstützung des Antrags auf Eintreten auf die Vorlage.