Schläpfer Therese · Nationalrat · 2023-09-13
Schläpfer Therese · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-13
Wortprotokoll
Meine Minderheit will Artikel 9 mit folgendem Text ergänzen: "Die Organentnahme nach permanentem Herz-Kreislauf-Stillstand ist verboten, da die Todesfeststellung unsicher ist."
Die Organentnahme nach permanentem Herz-Kreislauf-Stillstand erfolgt laut vorliegendem Gesetz fünf Minuten nachdem das Herz aufgehört hat zu schlagen. Da das Hirn während dieser fünf Minuten keinen Sauerstoff erhalten hat, wird behauptet, es sei irreversibel abgestorben. Diese Behauptung ist sehr umstritten. Notfallmediziner stellen häufig fest, dass Menschen nach fünf Minuten Herzstillstand erfolgreich reanimiert werden können, sogar ohne Hirnschäden. Das bestätigen wissenschaftliche Studien. Gemäss einer solchen können einige Nervenzellen sogar eine Zeit von mehr als zwanzig Minuten ohne Sauerstoffzufuhr überleben. Daher müsste nach dem Herzstillstand mehr als zwanzig Minuten bis zur Organentnahme gewartet werden. Dann aber sind die Organe infolge Sauerstoffmangel nicht mehr brauchbar und für eine Transplantation unnütz.
Ein weiteres wichtiges Indiz dafür, dass das Hirn mehr als fünf Minuten ohne Sauerstoffzufuhr überlebt, geben die Transplantationsmediziner selbst: Sie blockieren nach diesen fünf Minuten die Blutzufuhr zum Hirn mit einem in die Aorta eingeführten Ballon, wenn sie die übrigen Organe zur Erholung wieder mit einer Herz-Lungen-Maschine durchbluten. Verrutscht der Ballon, wird die Maschine sofort abgestellt, weil befürchtet wird, es könnte sonst zu einer Selbstwiederbelebung des für tot erklärten Hirns kommen und das Schmerzempfinden käme zurück. Dies bestätigt eine Studie der Fachzeitschrift "Transplant International", die Franz Immer, der CEO von Swisstransplant, mitunterzeichnet hat.
Die Regelung soll der Tatsache Rechnung tragen, dass das Hirn nach fünf Minuten nicht zwingend irreversibel abgestorben ist. Besonders mit der Widerspruchslösung muss doch darauf geachtet werden, dass auch die Rechte der sogenannten Zwangsorganspender gewahrt werden. Vor allem aber müssen die Menschen wissen, was abläuft, und sie sollen selbst entscheiden können, ob sie das wollen oder nicht.
In Deutschland zum Beispiel ist die Organentnahme nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand generell verboten. Und in Italien gelten zwanzig Minuten als "no-touch time". Das muss uns zu denken geben. Bis 2011 waren Organentnahmen nur erlaubt, wenn der Spender von selbst einen Hirntod erlitten hatte und die unterstützenden Kreislaufmaschinen nie abgestellt werden mussten. Seit vor ein paar Monaten die Fünf-Minuten-Regel eingeführt wurde, sind die Spenden auf 46 Prozent angestiegen.
Nein, meine Minderheit ist nicht gegen Organtransplantationen. Ich mag jedem Organempfänger seinen Ersatz und damit sein neues Leben von Herzen gönnen. Die Transplantation soll aber der Tatsache Rechnung tragen, dass das Hirn nach fünf Minuten nicht zwingend irreversibel abgestorben ist. Und wir müssen uns fragen, ob die Fünf-Minuten-Regel[NB]ethisch vertretbar ist. Oder heiligt der Zweck etwa die Mittel?
Deshalb bitte ich Sie, meiner Minderheit zuzustimmen.