Gugger Niklaus-Samuel · Nationalrat · 2023-09-13
Gugger Niklaus-Samuel · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-13
Wortprotokoll
Die von mir eingereichte Motion zielt darauf ab, eine gesetzliche Grundlage dafür zu [PAGE 1571] schaffen, dass Whistleblower keine rechtlichen Konsequenzen befürchten müssen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Unternehmen ab einer gewissen Grösse verpflichtet werden, eine unabhängige Meldestelle für Whistleblowing einzurichten.
Whistleblower sind Arbeitnehmer, die auf Missstände in ihrem Unternehmen hinweisen und sich dadurch potenziellen Risiken wie Kündigung aussetzen. Es soll sichergestellt werden, dass sie keine rechtlichen Konsequenzen, insbesondere das Risiko einer Kündigung, fürchten müssen. Der Schutz des Whistleblowers wie im Übrigen auch die Kronzeugenregelung im Schweizer Kartellgesetz stärken die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit jedes einzelnen Unternehmens und im Ergebnis die Schweizer Volkswirtschaft. Indem wir den Schutz für Whistleblower verbessern, schaffen wir eine transparente und verantwortungsbewusste Arbeitsumgebung mit geringerem Risiko für Fehlallokationen von Geldern und Ressourcen. Damit werden auch Gesetzesverstösse wie Korruption oder Veruntreuung verhindert.
Nach wie vor besteht aber eine Lücke im privatrechtlichen Bereich, wo es im Gegensatz zum Bundespersonalrecht keine entsprechende Regelung zum Schutz von Whistleblowern gibt. Leider fand die Teilrevision des OR im Frühjahr 2020 zum Whistleblowing-Schutz keine Mehrheit. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns auf die vorliegende Motion konzentrieren, die eine spezifische Regelung für Unternehmen ab einer bestimmten Grösse vorsieht. Die Gefahren von Korruption und Verstössen sollten gerade bei grossen Unternehmen für die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz eingeschränkt und durch eine verpflichtende gesetzliche Regelung angegangen werden.
Die EU-Richtlinie 2019/1937 zielt ebenfalls darauf ab, einen Mindeststandard in Unternehmen gesetzlich festzulegen, die dem Schutz von Whistleblowern dient. Indem wir ebenfalls eine Pflicht für eine Whistleblower-Meldestelle in Unternehmen ab einer gewissen Grösse schaffen, setzen wir die Standards, die von internationalen Organisationen gefordert werden, und stärken damit die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Im Hinblick auf den künftig zu erwartenden Fachkräftemangel kann sich die Schweiz durch Corporate Governance zudem international Wettbewerbsvorteile sichern.
Der Bundesrat argumentiert, dass die Pflicht zur Einrichtung von Meldestellen in Unternehmen ab einer gewissen Grösse die Regulierungskosten für Unternehmen erhöhen würde, die nicht bereits über eine Compliance-Stelle verfügen. Solche Kosten, das zeigt ein Blick in die Länder der OECD, sind äusserst gering. Sie stehen in keinem Verhältnis zu den Vorteilen für jedes einzelne Unternehmen und für die Volkswirtschaft insgesamt. Länder, die Whistleblower schützen, sind die wettbewerbsfähigsten auf der Welt. Um die gesetzliche Verpflichtung zur Schaffung von Meldestellen wirksam zu machen, müsste der rechtliche Schutz von Whistleblowern in einem weiteren Schritt eingeführt werden.
Darum bitte ich Sie, die Motion 21.4615, "Compliance-Verstösse straffrei melden", anzunehmen und sich für die Einrichtung einer Meldestelle für Whistleblower in Unternehmen ab einer gewissen Grösse einzusetzen. Gemeinsam können wir eine integre und wettbewerbsfähigere Schweiz aufbauen. Ich danke Ihnen, wenn Sie die Motion unterstützen.