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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-03-05

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-05

Wortprotokoll

Die Aufgabenüberprüfung ist die Voraussetzung für die Fitnesskur. Der Bund kann die Erwartungen der Bevölkerung ohne diesen Weg wahrscheinlich längerfristig nicht mehr erfüllen. Er droht sogar seine Legitimation in der Bevölkerung zu verlieren. Es geht um ein grundsätzlich staatspolitisches Problem.

Darum beantrage ich Ihnen, der Motion in Ziffer 1 und 2 zu folgen. In Ziffer 1 geht es um Verfassungs- und Gesetzesänderungen, Ziffer 2 kann man mitnehmen, und Ziffer 3 ist jetzt offenbar auch gemäss dem Motionär und dem Bundesrat abzulehnen.

[PAGE 65] Was ist gemeint, und wie soll dieses "Was" umgesetzt werden? Zum "Was": Wir meinen, dass zu prüfen sei, ob wir die "richtigen" Dinge tun. Es geht bei der Aufgabenüberprüfung - das ist der Unterschied gegenüber der bisherigen Politik - um mehr als um das Zusammenpressen der Zitrone; das ist gemeint. In diesem Sinne befürchte ich, dass auch das laufende Entlastungsprogramm, das jetzt aufgestellt wird, das Problem nicht nachhaltig lösen kann; dies ergibt sich aus der Natur der Sache. Was eine Aufgabenüberprüfung ist, sagt das Gesetz seit Jahren. Es gehört zu den normalen Führungsfunktionen, die Aufgaben zu überprüfen. Diese dreifache Kontrolle durchzuführen heisst, erstens die Überprüfung der Ziele selbst, zweitens die Überprüfung der Beachtung der Ziele und drittens die Überprüfung der Notwendigkeit einer Aufgabe für diese Zielerfüllung vorzunehmen. Es geht praktisch meistens um das Leistungsniveau, seine Anpassung oder Senkung; die Ziele dafür legen Verfassung und Gesetz fest. Es liegt mir daran, diese Definition nach RVOG hier zu wiederholen, weil sie über die Alltagsdiskussion hinausgeht.

Zum "Wie": Wie sollen wir das umsetzen? Seit 1996 besteht dieser gesetzliche Auftrag. Wenn ich es richtig sehe, ist er bisher meist nur auf kleinem Feuer vollzogen worden, im Zusammenhang mit dem Budget, allenfalls mit dem Finanzplan - sie erlauben ja ohnehin nur Feinkorrekturen -, jetzt mit der Schuldenbremse - sie erlaubt aber nur eine Stabilisierung -, teilweise angeblich noch mit dem Projekt NFA. Aber das ist keine Aufgabenüberprüfung; insofern ist dieser Auftrag nicht umfassend angegangen worden. Ich bin einverstanden mit dem Bundesrat, dass es nicht sinnvoll wäre, ein Sonderprojekt und eine Sonderkommission zu starten. Das Projekt kann nur zusammen mit den Finanzen umgesetzt werden. Damit ist es auch nicht an die Verwaltung delegierbar, beispielsweise an die Konferenz der Generalsekretäre, die auch nur Teilaspekte bearbeiten kann.

Wir müssen tiefer ansetzen, vielleicht mit einem Entlastungsprogramm 2 oder - davon verspreche ich mir mehr - mit der nächsten Legislaturplanung und dem Legislaturfinanzplan. Vielleicht sollten wir auch beides kombiniert in Betracht ziehen. Dabei ist es mir klar, dass das Parlament ein Teil des Problems ist. Wir müssen deshalb ein Verfahren suchen, bei dem wir mit eingeschlossen und damit auch gebunden werden an das, was festgelegt wird. Ich gehe bei meinem Antrag nach Rücksprache mit dem Herrn Motionär davon aus, dass er eben nicht nur dieses Sonderprojekt meint, sondern das Projekt weiter angehen will.

Darum, meine ich, sollten wir seinem Antrag folgen, die Ziffern 1 und 2 als Motion zu überweisen und die Ziffer 3 abzulehnen.