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de Courten Thomas · Nationalrat · 2023-09-13

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-13

Wortprotokoll

Wir sprechen über die Vertragsspitäler. In der Schweiz gibt es rund 280 Spitäler. Es gibt öffentliche Spitäler, es gibt private Spitäler, es gibt Spitäler auf der Spitalliste, und es gibt Spitäler, die nicht auf der Spitalliste sind. Privatkliniken sind nicht per se teurer als öffentliche Spitäler, sie haben auch keine höheren Tarife zulasten der OKP. Sie können das überall auch öffentlich einsehen.

In drei Kantonen, in den Kantonen Zürich, Genf und Waadt, gibt es nun insgesamt etwa zehn Vertragsspitäler, welche [PAGE 1597] nicht auf der Spitalliste stehen und als sogenannte Vertragsspitäler von den Krankenversicherern aus der OKP 45 Prozent der stationären Kosten zurückerstattet bekommen, wobei diese 45 Prozent frankenmässig dem Betrag eines vergleichbaren Listenspitals entsprechen. Die Kantone bezahlen also nichts an die Vertragsspitäler. Die Vertragsspitäler erbringen aber auch ambulante Leistungen, die heute zu 100 Prozent von den Krankenversicherern vergütet werden.

Auch künftig, mit Efas, bezahlen die Kantone nichts an die Vertragsspitäler. Wenn die Krankenversicherer mit Efas künftig 75 Prozent der Kosten übernehmen würden, wäre das gegenüber heute eine kleine Besserstellung im stationären Bereich. Es gibt aber auch eine Schlechterstellung, weil sich die Artikel auf sämtliche Leistungen beziehen. Das heisst also, auch ambulante Leistungen werden künftig zu 75 Prozent und nicht mehr wie heute zu 100 Prozent zurückerstattet. Die Erhöhung im stationären Bereich auf 75 Prozent wird durch die Reduktion von 100 Prozent auf 75 Prozent im ambulanten Bereich kompensiert.

Der Effekt von Efas ist also der, dass der höhere Beitrag an stationäre Leistungen der Vertragsspitäler durch tiefere Beiträge im ambulanten Bereich bei Weitem ausgeglichen wird. Die Kantone und die Krankenversicherer werden also nicht mehr bezahlen müssen. Efas hat insgesamt einen prämiendämpfenden Effekt, fördert die integrierte Versorgung und stellt ambulante und stationäre Behandlungen gleich. Wir sollten deshalb bei der Fassung unseres Rates bleiben.