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Widmer Céline · Nationalrat · 2023-09-14

Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-14

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Mit dieser Vorlage beraten wir die Umsetzung von vier Standesinitiativen. Die Kantone Zug, Basel-Landschaft, Luzern und Basel-Stadt verlangen eine Änderung der Bundesgesetzgebung, damit Parlamentarierinnen ihre politischen Mandate während des Mutterschaftsurlaubs wahrnehmen können, ohne dadurch den Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung für ihre berufliche Tätigkeit zu verlieren.

Das Problem ist folgendes: Wenn eine Parlamentarierin während des Mutterschaftsurlaubs auch nur an einer einzigen Abstimmung im Rat oder an einer kurzen Kommissionssitzung teilnimmt, verliert sie ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung aus ihrer beruflichen Tätigkeit. Das Problem besteht auf allen Ebenen, ist aber auf kantonaler und kommunaler Ebene akzentuiert, weil dort der Umfang des politischen Mandates kleiner ist. So können betroffene Kantons- und Gemeindeparlamentarierinnen während des Mutterschaftsurlaubs ihr Haupteinkommen verlieren. Das hat zur äusserst stossenden Situation geführt, dass zum Beispiel einer Parlamentarierin abgeraten wurde, an einer Ratssitzung teilzunehmen. Die kantonalen Parlamente suchten nach Lösungen, aber es wurde klar, dass es eine Regelung auf Bundesebene braucht.

Es ist sowohl für die initiierenden Kantone als auch für den Ständerat und die Staatspolitischen Kommissionen absolut klar, dass die Umsetzung der Standesinitiativen selbstverständlich nicht zu einer generellen Aufweichung des Mutterschutzes führen darf. [PAGE 1609]

Der Handlungsbedarf ist also unbestritten. Sogar die UNO hat die Schweiz deswegen gerügt. Ihre Staatspolitische Kommission hat die Standesinitiativen in der ersten Phase einstimmig unterstützt. Die SPK-S hat ihnen mit 11 zu 1 Stimmen Folge gegeben. Die SPK-S war auch zuständig für die Umsetzung. Diese erfolgt mit einer Änderung von Artikel 16d Absatz 3 des Erwerbsersatzgesetzes. In der Vernehmlassung haben Kantone und Parteien das Anliegen grossmehrheitlich unterstützt. Der Ständerat hat die Vorlage in der Sommersession 2023 angenommen.

Aus Sicht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates soll eine vom Volk gewählte Parlamentarierin nicht aufgrund von Mutterschaft an der Erfüllung ihres politischen Mandates gehindert werden. Andernfalls könnten sich nämlich die von den Wählerinnen und Wählern gewollten politischen Kräfteverhältnisse ändern. Selbstverständlich muss die Teilnahme freiwillig sein, und es darf kein Druck ausgeübt werden. Es geht auch um eine Anpassung an das Milizsystem.

Aus Sicht der Kommission ist es absolut nachvollziehbar, dass der Ständerat auf eine Ausweitung der Regelung auf Exekutiven und Judikativen, die diskutiert wurde, verzichtet hat; das ginge zu weit. Ebenfalls begrüsst es die SPK-N, dass die Regelung auch Rats- und Kommissionssitzungen beinhalten soll. Beide gehören zur parlamentarischen Arbeit. Der Einbezug wird in den Standesinitiativen auch explizit so verlangt.

Hingegen erachtet es Ihre SPK nicht als zielführend, die Regelung an die Möglichkeit der Stellvertretung zu koppeln. Diese Möglichkeit scheint auf den ersten Blick zwar einleuchtend, ist aber bei näherer Betrachtung aus organisatorischen und praktischen Gründen nicht sinnvoll. Es gibt auf kantonaler Ebene sehr unterschiedliche Regelungen. Stellen Sie es sich nur schon auf Bundesebene vor: Eine junge Mutter, die Mitglied einer Aufsichtskommission ist, bei der es keine Stellvertretung gibt, dürfte an den Sitzungen teilnehmen, eine Mutter, die Mitglied einer Sachkommission mit Stellvertretungsmöglichkeit ist, hingegen nicht. Das wäre äusserst kompliziert und würde zu neuen Ungleichbehandlungen führen. Die Kantone würden mit dieser Regelung indirekt gezwungen, ihre Stellvertretungsregelungen zu ändern, was eine unnötige Einschränkung ihrer Organisationsfreiheit wäre.

Die Kommission hat daher mit 17 zu 7 Stimmen beschlossen, dass die Regelung für alle parlamentarischen Sitzungen gelten soll, unabhängig davon, ob eine Stellvertretung vorgesehen ist oder nicht. Das würde auch sicher nicht zu einer nennenswerten mengenmässigen Ausweitung führen - es handelt sich sowieso nur um sehr wenige Fälle.

Es gibt keinen Minderheitsantrag aus der Kommission. Bezüglich des Einzelantrages Schwander kann ich Ihnen aufgrund der Debatte in der Kommission im Namen der Mehrheit empfehlen, diesen abzulehnen. Eine Minderheit der Kommission äusserte grundsätzliche Bedenken bezüglich einer Ausnahmeregelung für Legislativ-Parlamentarierinnen und hätte Lösungen im Sinne von Stellvertretungsregelungen begrüsst. Die vorgeschlagene Änderung des Erwerbsersatzgesetzes ist eine Anpassung an das Milizsystem und soll die Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und Mutterschaft fördern.

Die Kommission hat die Vorlage klar mit 21 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Ich bitte Sie, ihr zu folgen.