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Kälin Irène · Nationalrat · 2023-09-14

Kälin Irène · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2023-09-14

Wortprotokoll

Das vorliegende Geschäft mag nur wenige betreffen, nämlich nur Parlamentarierinnen, die Mutter werden. Aber es ist mehr als nötig, und es adressiert ein mehr als überfälliges Anliegen. Denn heute, es wurde mehrfach gesagt, ist es aufgrund der geltenden Bundesgesetzgebung so, dass eine Parlamentarierin nach der Geburt ihres Kindes ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung aus ihrer beruflichen Tätigkeit verliert, wenn sie während ihres Mutterschaftsurlaubs an Parlamentssitzungen teilnimmt. Das ist stossend und bringt die frischgebackene Mutter in eine unmögliche Situation. Verzichtet sie auf die Ausübung ihres Amtes, geht ihre Stimme verloren. Nimmt sie ihr Amt in [PAGE 1611] den ersten Wochen nach der Geburt ihres Kindes wahr, verliert sie ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.

Das ist eine unmögliche Situation nicht nur für Parlamentarierinnen, sondern auch für unser Milizsystem. Es betrifft alle Legislativen auf allen Ebenen. Es wurde bereits gesagt, denn es liegt in der Natur der Sache: Je weniger umfangreich die politische Tätigkeit ist und je mehr daneben einer Erwerbstätigkeit nachgekommen wird oder auch nachgekommen werden muss, desto akzentuierter ist das Problem. Auf kommunaler und kantonaler Ebene ist der Umfang eines Legislativmandates oft viel kleiner als auf Bundesebene. Entsprechend macht die berufliche Tätigkeit oft den grössten Teil des Einkommens aus. Das bedeutet: Wenn man den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung verliert, verliert man den[NB]grössten Teil des Einkommens.

Das wollen die vier diesem Geschäft zugrunde liegenden Standesinitiativen ändern. Eine vom Volk gewählte Parlamentarierin soll nicht länger aufgrund von Mutterschaft an der Erfüllung ihres politischen Mandates gehindert werden. Der Mutterschutz und die Mutterschaftsversicherung sind grosse Errungenschaften, mit denen sorgsam umgegangen werden muss. Der Schutz der Mutterschaft ist eine unverzichtbare Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft, die es zu wahren gilt. Aber es darf nicht sein, dass Frauen nach der Geburt eines Kindes, wenn sie politisch tätig sind und dies bleiben wollen, die Mutterschaftsentschädigung und den Mutterschutz aus der beruflichen Tätigkeit verlieren. Denn die Vereinbarkeit von Familie, Politik und Beruf muss in einem Milizsystem einen hohen Stellenwert haben.

Die aktuelle Regelung ist für Mütter, die ein politisches Mandat in der Legislative ausüben, diskriminierend und nicht zweckmässig. Eine sozialversicherungsrechtliche Regelung darf nicht dazu führen, dass junge Frauen von ihrem parlamentarischen Mandat zurücktreten oder sich gar nicht erst zur Wahl stellen; eine solche Regelung darf nicht dazu führen, dass sie auf ihre politische Stimme oder aber die Mutterschaftsentschädigung verzichten müssen. Neu soll gelten, was selbstverständlich sein sollte: Der Mutterschutz wird so an das System des Milizparlamentes angepasst, dass eine Parlamentarierin ihren Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung für ihre berufliche Tätigkeit nicht verliert, wenn sie während des Mutterschaftsurlaubs an Rats- und Kommissionssitzungen eines Parlamentes auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene teilnimmt.

Ich lade Sie herzlich ein, das Milizsystem zu stärken und junge Mütter nicht länger für ihr politisches Engagement sozialversicherungsrechtlich und damit finanziell zu bestrafen. Ich möchte mich hier ganz herzlich bei den Initiantinnen bedanken. Alle vier Standesinitiativen gehen auf das kantonale politische Engagement junger Parlamentarierinnen zurück, die sich, wie ich selbst, in dieser persönlich unmöglichen Situation wiederfanden. Danke!

Eure Kinder sind jetzt bereits fünf, sechs oder sieben Jahre alt. Ja, es hat gedauert. Aber sie können stolz sein auf ihre Mütter, und ihr könnt stolz sein auf euch selbst. Dank eurem Engagement werden Parlamentarierinnen, die Mütter werden, in Zukunft nicht mehr vor die unmögliche Wahl gestellt: Wahrnehmung der politischen Rechte und Pflichten eines Amtes oder Mutterschaftsentschädigung. Das ist zwar nur ein kleiner gesellschafts- und gleichstellungspolitischer Schritt, aber für Parlamentarierinnen ein wichtiger und längst überfälliger. Er macht die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Politik nicht einfacher, aber er beseitigt zumindest eine bestehende grosse Ungerechtigkeit.