Steinemann Barbara · Nationalrat · 2023-09-14
Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-14
Wortprotokoll
Es gibt gute Gründe, hier zuzustimmen. Es gibt aber auch gute Argumente, die zu einem Nein führen.
Zu den positiven Aspekten zählt sicherlich der Schutz des Milizsystems. Der drohende Verlust der Versicherungsleistungen dürfte für viele frischgebackene Mütter der Grund sein, mindestens eine Session dem Rat fernzubleiben, obwohl die Wählerschaft von uns zu Recht erwartet, dass gewählte Personen ihr Amt wahrnehmen können.
Diese neue Regelung trifft natürlich nur all jene jungen Politikerinnen, die tatsächlich in einem Beruf stehen. Die SVP steht voll und ganz hinter dem Milizsystem und will Parlamentarierinnen unterstützen, die neben ihrem Mandat noch einem Beruf nachgehen. Ein Berufsparlament ist uns ein Graus.
Doch hier geht es in erster Linie um finanzielle Interessen. Damit komme ich zu den Gründen, die gegen diese Vorlage sprechen:
Parlamentarierinnen würden in Zukunft einen Sonderfall darstellen, den man der Bevölkerung nicht nachvollziehbar erklären kann, auch nicht mit staatspolitischen Erörterungen. Das Amt des Bundesparlamentariers ist sehr grosszügig entschädigt. Für die Nationalrätin und die Ständerätin bleibt heute trotz Fernbleibens vom Ratsbetrieb das Geld von der Mutterschaftsversicherung plus die immer noch üppig dotierte Jahrespauschale; nur das Sitzungsgeld fällt weg. Mit Annahme dieser Vorlage würden Frauen sowohl EO-Gelder als auch die Jahrespauschale und die Sitzungsgelder erhalten. Unseres Erachtens geht das einfach nicht. Das sendet ein völlig falsches Signal an die Mütter im gewöhnlichen Erwerbsleben aus. [PAGE 1612]
Die SVP stört sich nur schon daran, dass wir uns hier in der komfortablen Situation befinden, unser eigenes Einkommen und unsere eigenen Arbeitsbedingungen selber festlegen zu können. Wer kann das schon? Nun wollen wir uns auch noch, anders als den Bürgern da draussen, eine Ausnahme vom Arbeitsverbot sowie sozialversicherungsrechtliche Leistungen gewähren, die andere nicht haben. Nationalrätin oder Ständerätin wird man freiwillig. Die Zeitspanne des Fernbleibens von Ratssitzungen, an denen man oder frau sich nicht vertreten lassen kann, ist sehr überschaubar; es dürfte sich um höchstens vier Sessionswochen handeln. Stellvertretung in den Kommissionen ist ja erlaubt. Viele junge Mütter sind in der Vergangenheit nur zu wichtigen Abstimmungen in diesem Saal erschienen. Wer vom Wählerauftrag spricht, den man ernst und wahrnehmen müsse, der sollte konsequenterweise von den jungen Müttern in[NB]diesem[NB]Hause[NB]fordern,[NB]diesem[NB]nicht[NB]nur fallweise Folge zu leisten.
Der Schutz der Mutterschaft ist gesetzlich verankert und unantastbar. Der Mutterschaftsurlaub gewährleistet diesen Schutz, schenkt Mutter und Kind Zeit und Erholung und ist seit 2005 auch sozialversicherungsrechtlich festgeschrieben. Arbeitsaktivitäten und die gleichzeitige Ausrichtung von Versicherungsleistungen schliessen sich während dieser Zeit aus.
Aus SVP-Sicht ist diese Vorlage eine einseitige Besserstellung von Parlamentarierinnen und daher unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgleichheit nicht wirklich zu rechtfertigen. Wir schaffen hier ein Präjudiz für weitere Ausnahmen - auch in der Privatwirtschaft. Warum sollte denn die Verwaltungsrätin nicht auch noch rasch an einer wichtigen Sitzung teilnehmen dürfen? Die Parlamentarierinnen dürfen das ja auch. Warum sollte die Doktorandin während der 14 Wochen nicht auch noch rasch für ein Seminar eingespannt, die Projektleiterin nicht auch noch rasch zuhause für ein dringliches Dossier eingesetzt werden? Insbesondere Selbstständigerwerbende und Frauen in arbeitgeberähnlicher Position dürften sich bald einmal ungerechtfertigt behandelt fühlen, ganz zu schweigen von den jungen Frauen in den vielen Exekutivämtern, die ja auch ihrem Wählerauftrag gerecht werden sollten und[NB]die[NB]von[NB]dieser[NB]Ausnahmeregelung nicht profitieren würden. Der Gesetzgeber verbietet aber bei EO-Leistungsbezug jedwede Tätigkeiten, und die Vorlage untergräbt diesen Mutterschutz.
Aus diesen Gründen wird die SVP-Fraktion diese Vorlage grossmehrheitlich ablehnen.