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Fluri Kurt · Nationalrat · 2023-09-14

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-14

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die Vorlage, und ihre SPK-Deputation hat das in der Kommission auch einstimmig so gemacht. Es geht darum, das Dilemma zwischen Ausübung eines politischen Mandates einerseits und dem Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung andererseits zu lösen. Weil es bei der Frage nach Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung sehr häufig um das Haupteinkommen geht, ist das aus unserer Sicht ein nicht zu vernachlässigendes Dilemma. Auch eine Wahl in ein Parlament ist ein Auftrag, es kann nicht sein, dass man auf das eine oder das andere verzichten sollte.

Die Bedenken von Frau Kollegin Binder im Zusammenhang mit der Ausübung eines beruflichen Amtes zuhause oder am Arbeitsplatz sehen wir auch. Wir können aber mit dieser Vorlage nicht sämtliche Ungleichheiten und alle Fragen, die sich möglicherweise stellen, auch noch lösen. Hier geht es aus staatspolitischer Sicht um die Ausübung des politischen Mandates.

Damit geben wir auch Antwort auf die von Frau Kollegin Steinemann namens der SVP-Fraktion geäusserten Bedenken. Ich kann hier nur wiederholen, dass in der Kommission Eintreten mit 22 zu 2 Stimmen beschlossen worden ist und dass die Kommission bei der Gesamtabstimmung mit 21 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen für diese Vorlage votiert hat.

Auch das Anliegen des Einzelantrages Schwander haben wir in der Kommission sehr ausführlich diskutiert. Herr Schwander will ausschliessen, dass dort, wo eine Stellvertretung möglich ist, auch der Erwerbsersatzanspruch geltend gemacht werden kann. Dieses Dilemma sehen wir. Als Staatspolitische Kommission haben wir aber auch den Aspekt des Föderalismus im Auge zu behalten.

Wie es die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher ausgeführt haben, können die Kantone gemäss den Artikeln 47 und 51 der Bundesverfassung ihre eigenen Organisationsbestimmungen erlassen. Die Stellvertretungsregelung ist nun eben eine kantonale Organisationsbestimmung. Es geht um die Parlamente auf Kantons- und Gemeindeebene. Mit der Formulierung des Ständerates im letzten Teilsatz der Bestimmung in Artikel 16d Absatz 3 EOG würde nun eine Sozialversicherungsbestimmung des Bundes in die Kantonsautonomie eingreifen, ohne dass wir uns materiell zur Stellvertretungsregelung äussern würden. Das wollen wir nicht, und deswegen sind wir der Auffassung, dass hier der Beschluss des Ständerates im Sinne der Kommission abzuändern ist.

Deshalb lehnen wir den Einzelantrag Schwander ab und unterstützen die Vorlage als Ganzes.