Lexipedia

AB 325060

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-14

Wortprotokoll

Wir haben noch eine Differenz zum Ständerat betreffend den indirekten Gegenvorschlag zur sogenannten Kostenbremse-Initiative. Dabei geht es um ein Herzstück des Gegenvorschlags, und zwar um die sogenannten Health Technology Assessments.

Worum geht es hier? Es geht hier darum, dass die Behörden die Möglichkeit haben - die haben sie heute schon, aber die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit will das ausbauen -, dass bestehende Leistungen, welche zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden, vermehrt darauf hin überprüft werden, ob sie auch wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Es geht also darum, dass der Leistungskatalog, dessen Umfang Jahr für Jahr anwächst, regelmässig kritisch überprüft wird, ob das, was die Allgemeinheit mitvergütet, wirklich auch wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist.

Der nationalrätlichen SGK war es bisher ein Anliegen, dass bei diesen Health Technology Assessments das Verhältnismässigkeitsprinzip hochgehalten wird. Das heisst, die Behörde soll sich auf diejenigen Ausgaben fokussieren, die im Verhältnis zu den Gesamtausgaben relevant sind, und nicht nur dort sogenannte Health Technology Assessments durchführen, wo die Kosten im Verhältnis zu den Gesamtkosten weniger relevant sind. Wir fordern eigentlich, dass die grossen Brocken stärker kontrolliert werden und nicht kleine Ausgaben, die nichts ausmachen, anstelle der grossen Ausgaben im Vordergrund stehen. Der Nationalrat war bis anhin dieser Meinung. Der Ständerat hat dann gesagt, er wolle eigentlich, dass diese Health Technology Assessments nicht ausschliesslich von Externen durchgeführt werden; auch der Bund solle sie durchführen können.

Wir haben einen Antrag als Kompromissvorschlag eingereicht, wonach wir den letzten Satz von Artikel 32 Absatz 3 streichen und somit auch dem Bundesrat die Kompetenz geben wollen, diese Health Technology Assessments durchzuführen. Aber wir wollen daran festhalten, dass das Verhältnismässigkeitsprinzip hochgehalten wird. Damit sind wir nun leider in der Minderheit, und wir würden Ihnen beliebt machen, dass Sie diese Minderheit wieder zur Mehrheit machen, wie Sie das im Nationalrat bis anhin getan haben.

Es ist wichtig, dass diese Health Technology Assessments gestärkt werden. Wir müssen vermehrt überprüfen, ob das, was die Allgemeinheit in der Grundversicherung bezahlt, wirklich wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Wir müssen auch darauf achten, dass die grossen Ausgabeposten überprüft werden. Dem kann entgegnet werden, dass das Verhältnismässigkeitsprinzip ja bereits im Gesetz verankert sei. Das mag so sein. Aber wir haben in der Vergangenheit auch schon gesehen, dass die Auslegung des Gesetzes, je nachdem, wer es auslegt, eben auch anders gemacht wird, als wir das als Gesetzgeber wollen. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir in Artikel 32 Absatz 3 klar festschreiben müssen, wie wir die Verhältnismässigkeit verstehen - gerade auch, wenn in Zukunft immer mehr Health Technology Assessments gemacht werden. Hoffentlich sind es nicht nur einzelne pro Jahr, sondern mehrere, die gemacht werden. Wir müssen festlegen, dass bei einer Priorisierung - wenn es zu einer käme - die Leistungen unter die Lupe genommen werden, die mehr Ausgaben verursachen, und nicht diejenigen, welche weniger Ausgaben zur Folge haben.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Kompromissvorschlag der Minderheit zuzustimmen. Bisher waren Sie auf dieser Linie. Wir haben, wie gesagt, den letzten Satz gestrichen. Das war eigentlich das Einzige, was den Ständerat gestört hat. Die Verhältnismässigkeit als solche hat den Ständerat nicht gestört. Deshalb würde es mich freuen, wenn wir hier als Nationalrat ein klares Zeichen setzen und festhalten, dass wir dort ansetzen wollen, wo die Kosten hoch sind, und nicht dort, wo sie tief sind.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meiner Minderheit zu folgen. Ich kann Ihnen auch noch die Haltung der FDP-Liberalen Fraktion bekannt geben: Sie wird ebenfalls der Minderheit folgen.