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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-14

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-14

Wortprotokoll

In Voraussicht, dass es eine grössere Debatte gibt, habe ich mich schon mal etwas zu früh gemeldet. Dafür kann ich jetzt ein zweites Mal sprechen und die Haltung des Bundesrates nochmals begründen.

Ich stelle fest, dass die Meinungen hier ziemlich gemacht sind. Ich denke, es geht schon um die politische Frage, ob man zulassen will, dass die Gemeinden Um- und Aufzonungen besteuern können, ja oder nein. Ich habe Verständnis dafür, dass man diese Bestimmung allenfalls nicht einfügen will.

Ich kann Ihnen gerne antworten, Herr Schmid: Herr Ständerat Zanetti und ich haben uns betreffend das Votum, das er gehalten hat, nicht abgesprochen. Aber es ist tatsächlich so, ich habe in meiner Zeit als Gemeindepräsident die Um- und insbesondere Aufzonung, die innere Verdichtung, umgesetzt. Wir waren damals froh, dass wir vertraglich eine gewisse Entschädigung für die notwendigen Begleitmassnahmen dieser Um- und Aufzonungen vereinbaren konnten, wie es Herr Ständerat Würth jetzt auch gesagt hat.

Weshalb setzt sich der Bundesrat hier für den Antrag der Minderheit ein? Wird Absatz 1septies gestrichen, fehlt im Raumplanungsgesetz die Grundlage für die Einführung einer vertraglichen Mehrwertschöpfung durch die Gemeinde. Neu ist es eben so: Artikel 5 Absatz 1 kommt mit der jetzt vorgenommenen Änderung in Absatz 1bis so nicht mehr infrage. In der aktuellen Situation haben die Gemeinden im Fall - nur in diesem Fall -, dass der Kanton nichts geregelt hat, die Möglichkeit, vertragliche Regeln zu machen. Diese Möglichkeit werden wir ihnen aufgrund der vorangehenden Änderungen, die Sie beschlossen haben, nehmen. Mit Absatz 1septies würden wir quasi den Status quo sichern. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass der Gemeindeverband dafür ist.

Von mir aus gesehen geht es mehr um die politische Frage: Will man diese Besteuerung ermöglichen oder nicht? Wenn nicht, dann stimmt man für den Antrag der Mehrheit, wenn ja, für den Antrag der Minderheit. Ich bin auch der Meinung, dass der Kanton nicht übersteuert werden darf. Die Gemeinde hat diese Möglichkeit nur, wenn der Kanton nichts regelt. Wenn der Kanton das gesetzlich regelt, kann er natürlich nicht übersteuert werden.

Das waren einfach nochmals kurze Ausführungen von meiner Seite als Begründung für die Unterstützung.

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