Germann Hannes · Ständerat · 2023-09-14
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-14
Wortprotokoll
Herr Zanetti hat die Gemeinden angesprochen. Wie Sie wissen, bin ich Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbands. Ich war auch zwölf Jahre lang Gemeindepräsident und habe selbstverständlich die Gemeindeautonomie immer hochgehalten. Das tun wir auch jetzt.
Die Gemeinden haben sich dahin gehend geäussert, dass sie eben den nötigen Spielraum wollen, so, wie das Kollege Zanetti fordert. Aber es betraf natürlich vor allem das RPG[NB]1. Das Bundesgerichtsurteil im Falle der Gemeinde Meikirch war besonders stossend. Die Gemeinde wurde verknurrt, für die Aufzonung einen Mehrwert abzuschöpfen - es kann also auch das Umgekehrte sein. Sie wollte das aber nicht, vielleicht aus guten Gründen. Denn nicht in jeder Gemeinde macht sich eine Aufzonung a priori nachher finanziell bemerkbar, je nachdem, ob das Zinsniveau oder Mietzinsniveau in der Gemeinde möglicherweise gerade kostendeckend ist oder nicht. Wenn wir den Gemeinden den Spielraum nehmen, dann sind eben adäquate Lösungen und vor allem Verdichtungen nach innen akut gefährdet.
Die Gemeinde weiss am besten, ob sie Mehrwert erheben will oder muss. Wenn sie Auszonungen vornimmt, ist sie wahrscheinlich gut beraten, auch die Auf- und Umzonungen mit den Kosten entsprechend zu belegen, damit die Mittel vorhanden sind. Aber hier im RPG 2 geht es eigentlich um das Bauen ausserhalb der Bauzone. Darum[NB]müsste[NB]man[NB]eigentlich[NB]das[NB]Problem an anderer Stelle lösen. Vielleicht kann Herr Bundesrat Rösti noch sagen, wie das gedacht ist.
Ich finde es schlecht, wenn man die Gemeindeebene hier unnötig einschränkt. Die Stadt Zürich ist nicht dasselbe wie eine Gemeinde irgendwo im Oberland, die vielleicht ganz andere Sorgen und Probleme hat. Es müssen nicht zwingend dieselben Lösungen sein. Der kantonale Gesetzgeber kann hier Vorgaben machen, so wurde es zum Beispiel in meinem Kanton Schaffhausen gemacht. Die Gemeinden können mit dem RPG 1 diese Auf- und Umzonungen mit maximal 20 Prozent belegen. Aber es besteht eben auch die Möglichkeit, nichts zu erheben. Und das alles ist jetzt gefährdet durch den Bundesgerichtsentscheid. Mit diesem Bundesgerichtsentscheid ist das Parlament bzw. der Gesetzgeber umgangen worden, ausgehebelt worden. Im Parlament hat man ausdrücklich gesagt, die Kantone und die Gemeinden sollen bei Um- und Aufzonungen den nötigen Spielraum erhalten. Das ist auch genau richtig so. Bei Einzonungen ist das nicht der Fall; dort ist es klar geregelt.
Nun bietet die Minderheit hier einen Ansatz, wie es anders geregelt werden könnte, wie man den Gemeinden den Spielraum geben kann. Ich finde beide Wege machbar, weil wir uns hier im RPG 2 befinden und das Hauptproblem hier natürlich nicht wirklich lösen. [PAGE 744]
Noch ein Wort zu den angesprochenen Kantonsvertretern, die sich hier natürlich zu Recht auch für die Kantone starkgemacht haben: Ich verweise auf den zitierten Artikel 50 Absatz 1 der Bundesverfassung, wonach die Gemeindeautonomie nach Massgabe des kantonalen Rechts gewährleistet ist. Das ist ja hier der Fall; die Kantone können etwas regeln, oder sie können es den Gemeinden überlassen. Also wird das eingehalten.
Auf der anderen Seite gibt es aber auch noch Absatz 2, und den unterschlägt man eben gerne. Er ist vor gut zwanzig Jahren bei der Revision hineingekommen und hat einem langjährigen Bedürfnis von Städten und Gemeinden entsprochen. Dort, in Absatz 2, steht nämlich: "Der Bund beachtet bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden." Und das könnten wir durchaus etwas grosszügig im Sinne der Minderheit auslegen. Dann heisst es noch in Absatz 3: "Er nimmt dabei Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen sowie der Berggebiete." Also es besteht schon ein gewisser Handlungsspielraum, meine Damen und Herren Altregierungsräte, sosehr[NB]ich[NB]natürlich[NB]die[NB]Kantonsautonomie hier drin auch hochhalte.