Haab Martin · Nationalrat · 2023-09-14
Haab Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-14
Wortprotokoll
Am 28. Februar 2022 hat dieser Rat die Motion 20.3021, "Importverbot für tierquälerisch erzeugte Stopfleber", mit 119 zu 61 Stimmen bei 9 Enthaltungen klar angenommen. Der vom Nationalrat angenommene Motionstext beauftragt den Bundesrat, gestützt auf seine Kompetenz in Artikel 14 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Stopfleber zu erlassen; dies, obwohl der Bundesrat die Motion zur Ablehnung empfohlen hatte.
Am 25. April dieses Jahres befasste sich die WBK-S ebenfalls mit der Motion 20.3021. Eine Mehrheit der WBK-S hat sie abgeändert. Sie will den Bundesrat beauftragen, gestützt auf seine Kompetenz in Artikel 13 des Lebensmittelgesetzes eine spezifische Deklarationspflicht für Erzeugnisse aus der Stopfmast von Gänsen und Enten nach dem Beispiel der landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung auszuarbeiten. Eine Minderheit der ständerätlichen Kommission wollte am ursprünglichen Text der Motion festhalten.
Am 15. Juni entschied sich der Ständerat mit Stichentscheid der Präsidentin gegen die Motion und somit gegen ein striktes Verbot des Imports von Stopfleber aus tierquälerischer Haltung. Der Rat folgte somit der geänderten Variante der Mehrheit der Kommission, welche eine Deklarationspflicht nach Artikel 13 des Lebensmittelgesetzes fordert.
Am 18. August dieses Jahres befasste sich die WBK-N wiederum mit der Motion 20.3021 und setzte sich mit dem modifizierten Text des Ständerates auseinander, welcher die Deklarationspflicht vorsieht. Die handelsrechtlichen Bedenken des Bundesrates gegenüber einem Verbot wurden in der Kommission nochmals dargelegt. Gemäss dem internationalen Handelsrecht dürfen Importverbote insbesondere keine willkürliche und ungerechtfertigte Diskriminierung bewirken und keine versteckte protektionistische Zielsetzung aufweisen. Weniger handelshemmend als ein Importverbot wäre eine Deklarationspflicht, wie sie der Ständerat in seinem geänderten Motionstext vorsieht, oder - selbstverständlich - eine freiwillige Deklaration. Internationale Abkommen schliessen jedoch Massnahmen nicht aus, die "aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit [...] zum Schutze [...] des Lebens von Menschen, Tieren [...] gerechtfertigt sind".
Die Kommission des Nationalrates hat mit 16 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, an ihrem Antrag auf ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Stopfleber festzuhalten. Den ständerätlichen Kompromissvorschlag, eine Deklarationspflicht einzuführen, erachtet die Kommissionsmehrheit als nicht ausreichend. Nach ihrer Ansicht liegt im Fall der Stopfleber ein klarer Rechtfertigungsgrund für eine Abweichung von den handelsrechtlichen Verpflichtungen gemäss WTO- und Gatt-Recht vor. Die Produktion von Stopfleber sei per Definition tierquälerisch, weshalb man in diesem Fall auch im internationalen Rahmen auf den vergleichsweise strengeren Schweizer Tierschutzvorschriften beharren solle.
Die Kommissionsminderheit beantragt die Ablehnung der Motion, da der Konsum von Gänseleber in ihren Augen Bestandteil der Esskultur der Westschweiz ist. Ein Importverbot würde zudem sowohl WTO-Recht wie auch das Landwirtschaftsabkommen mit der EU verletzen und wäre das einzige seiner Art in Europa. So argumentierte die Minderheit.
Heute liegen Ihnen noch drei Einzelanträge vor, welche allesamt der ständerätlichen Version den Vorzug geben wollen.