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Fässler Daniel · Ständerat · 2023-09-14

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-14

Wortprotokoll

Der Einzelantrag Z'graggen zielt eigentlich auf zwei verschiedene Punkte ab. Das sieht man, wenn man die Formulierungen anschaut.

Beim ersten Satz von Absatz 2bis geht es um die Frage, ob eine Abbruchprämie nur für rechtmässig erstellte Bauten ausgerichtet werden soll oder ob auf diese Präzisierung verzichtet wird. Ich war nicht in der Kommissionssitzung, wie Frau Ständerätin Z'graggen bereits gesagt hat. Ich gehe davon aus, dass die Kommission darauf verzichtet hat, beim ersten Satz dem Nationalrat zu folgen, weil natürlich im Vollzug äusserst schwierig festzustellen ist, was Bestandteil einer Bewilligung war und was nicht, insbesondere bei Bewilligungen, die dreissig, vierzig, fünfzig Jahre zurückliegen. Damals herrschte bezüglich der Frage, was der Bewilligungspflicht untersteht, noch eine ganz andere Praxis als heute, wo ja eigentlich jedes kleinste Mäuerchen eine Bewilligung benötigt. Vor zwanzig, dreissig, vierzig Jahren war die Praxis eine andere. In diesem Sinne, glaube ich, besteht hier eine Differenz, die sich erklären lässt, und[NB]ich[NB]würde[NB]Ihnen[NB]empfehlen,[NB]hier[NB]der[NB]Kommission zu folgen.

Nun aber zum Hauptthema, dem zweiten Satz von Absatz 2bis: An sich habe ich Verständnis dafür, dass man sagt, es könne ja nicht sein, dass eine Abbruchprämie auch in jenem Fall ausgerichtet wird, wo zwar ein Gebäude abgebrochen, nachher aber ein neues Gebäude erstellt wird. Ich versuche Ihnen zu erklären, warum das im Bereich der Landwirtschaft eben trotzdem sinnvoll ist.

Nehmen Sie einen typischen Bauernhof: Es gibt ein Wohnhaus, es gibt einen Tierstall, und es gibt eine Scheune. In der Scheune sind die landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge eingestellt. Nun gibt es Änderungsbedarf im Rahmen des Strukturwandels, im Rahmen der Umsetzung von Vorschriften aus der Tierschutzgesetzgebung oder aufgrund der Tatsache, dass der Betrieb vielleicht zusätzliches Land pachten kann. Der Landwirt oder die Landwirtin entscheidet sich, den Tierstall durch einen neuen, grösseren Stall, in der Regel einen Laufstall, zu ersetzen. In diesem Laufstall wird auch für die landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge Platz geschaffen, um die Abläufe zu verbessern. Das hat zur Konsequenz, dass die [PAGE 746] Remise, in der vorher Nutzfahrzeuge eingestellt waren, nicht mehr benötigt wird.

Ich kann Ihnen sagen, was passiert, wenn Sie hier dem Nationalrat folgen: Die Remise wird in keinem Fall abgebrochen. Man wird versuchen, diese irgendeiner anderen Nutzung zuzuführen. Dann sind die Kantone und die Gemeinden wieder mit dem Problem konfrontiert, dass Gebäude in der Landwirtschaftszone stehen, die einer anderen Nutzung zugeführt wurden. Wir sollten hier gerade für Landwirte einen Anreiz schaffen, dass sie ein überflüssiges Gebäude entfernen, wenn sie eine Neubaute erstellen. Aus diesem Grund macht der Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission durchaus Sinn, auch aus der Optik des Landschaftsschutzes, auch hinsichtlich des Ziels, überflüssige Gebäude aus der Landschaft zu entfernen.

In diesem Sinne empfehle ich, den Einzelantrag Z'graggen abzulehnen.