Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2023-09-14
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-14
Wortprotokoll
Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat an ihrer [PAGE 1619] Sitzung vom 4. Juli 2023 die von Ständerat Hans Stöckli am[NB]18.[NB]März 2021 eingereichte Motion vorberaten. Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Rechtsgrundlagen dahin gehend anzupassen, dass bei der Abgabe von Arzneimitteln mit Risiken und Nebenwirkungen ein Medikationsplan erstellt werden muss, um so die Medikationsqualität und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten mit Polymedikation zu erhöhen. Der Bundesrat soll bei der Änderung der Rechtsgrundlagen folgende Punkte umsetzen: die Erstellung eines Medikationsplans, die Bewirtschaftung des Medikationsplans und eine Klärung der Rollen, der Verantwortlichkeiten und der Finanzierung.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab; der Ständerat hat sie mit 22 zu 11 Stimmen angenommen. Die SGK-N empfiehlt Ihnen mit 12 zu 11 Stimmen, sie anzunehmen.
Ihre Kommission war sich wirklich weitgehend einig darin, dass es einen Mangel bei der Medikationssicherheit gibt und die Patientensicherheit mit der Einführung eines Medikationsplans erhöht werden muss. Die Frage, ob es dazu ein Obligatorium braucht, wie es die Motion Stöckli verlangt, wurde unterschiedlich beurteilt.
Die Mehrheit Ihrer Kommission befürwortet ein Obligatorium, damit alle abgabeberechtigten Fachpersonen, die an einer Behandlung beteiligt sind, verpflichtet sind, Medikationspläne zu erstellen. Die Verpflichtung sei notwendig, damit die Medikationspläne wiederkehrend überprüft und angepasst werden und somit auch die gewünschte Wirkung entfaltet werden könne. So könnten Fehler, aber auch Rehospitalisierungen, Hospitalisierungen oder gar Todesfälle vermieden werden. Es sei auch wichtig, zu definieren, wer für die Aktualisierung zuständig ist.
Eine Minderheit der Kommission ist hingegen der Meinung, dass die vom Parlament angenommene Motion 18.3512, "Recht auf einen Medikationsplan", genüge und es kein Obligatorium brauche.
Die Mehrheit empfiehlt Ihnen, zu handeln und die Motion anzunehmen. Gerade angesichts der Bevölkerungsalterung und der steigenden Zahl von polymorbiden Patientinnen und Patienten nimmt die Bedeutung der Medikationssicherheit zu, und sie kann mit dieser Motion verbessert werden. Sie erhöht die Patientensicherheit und dämpft die Medikationskosten. Damit die digitalen Möglichkeiten endlich umfassend und auch verpflichtend genutzt werden, braucht es im Interesse der Patientinnen und Patienten diese Motion. Es braucht die Verpflichtung zum Einsatz von Medikationsplänen bei Polymedikation.