Reimann Maximilian · Ständerat · 2003-03-06
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-06
Wortprotokoll
Die Kommission hat es sich mit der Zustimmung zu diesem Rahmenkredit von 970 Millionen Franken für die Weiterführung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Bereich unserer Entwicklungszusammenarbeit, ausgelegt auf die Dauer von mindestens fünf Jahren, alles andere als leicht gemacht. In diesen 970 Millionen ist nämlich erst die Komponente Seco enthalten. Ein weiterer Brocken - wenn ich so sagen darf - wird mit der Komponente Deza hinzukommen, mit einem Rahmenkredit für die technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten der Entwicklungsländer. Pro [PAGE 82] memoria sei darauf hingewiesen, dass wir schon letztes Jahr einen weiteren Rahmenkredit für die internationale humanitäre Hilfe verabschiedet haben.
Die Frage lag und liegt auf der Hand: Können wir uns angesichts der prekären Lage unserer Bundesfinanzen die Fortführung dieser Aktivitäten im angestrebten Rahmen überhaupt noch leisten, oder sehen wir uns nicht auch hier bei der öffentlichen Entwicklungshilfe zu Kürzungen veranlasst? Wir wissen ja: Der Bundesrat strebt für die Entwicklungshilfe bis zum Jahr 2010 einen Anteil von 0,4 Prozent am Bruttosozialprodukt an. Heute stehen wir angeblich bei 0,34 Prozent; doch ist es meines Erachtens umstritten, ob in diesem Betrag alles enthalten ist, was unter öffentlicher Entwicklungshilfe zu verstehen ist. Sind auch Leistungen von Kantonen und grossen Gemeinden berücksichtigt? Wie steht es mit jenen Geldern, die über die Kanäle des Asylwesens ins Ausland fliessen? Das sind Fragen, die ich selber im Rahmen der Kommissionsarbeit präzis an den Bundesrat gerichtet hatte, deren Beantwortung aber weiterhin offen ist. Der Bundesrat sagte in einer Stellungnahme vom 18. Februar 2003 dazu lediglich, man könne das Ziel 2010 betreffend die 0,4 Prozent auch "erstrecken". Vielleicht könnte sich aber auch einmal unsere Finanzkommission dieser Rechnung annehmen, Herr Kollege Merz; denn volle Transparenz ist auch in dieser Frage ein Gebot der Stunde.
Doch zurück zum Rahmenkredit von 970 Millionen Franken: Wir vertagten in der Kommission zunächst den Entscheid darüber, ob wir den Betrag in dieser Höhe genehmigen wollten oder im Einklang mit dem kurz bevorstehenden bundesrätlichen Sparprogramm kürzen sollten, und verlangten in der Sitzung vom 23. Januar 2003 stattdessen eine Neubeurteilung im Lichte der damals eben erwähnten finanzpolitischen Sanierungsentscheide des Bundesrates. Mit dem bereits vorstehend erwähnten Schreiben vom 18. Februar erhielten wir vom Bundesrat dann die Antwort. Sie lautete: "Der Betrag von 970 Millionen ist mit der Finanzpolitik des Bundes durchwegs vereinbar." Eher erstaunlich ist diese Antwort, die prima vista nicht von Sparwillen geprägt ist und die auch mit den gestrigen Ausführungen von Finanzminister Villiger hier vor unserem Plenum kontrastiert.
In der Begründung hält der Bundesrat dann aber doch fest - und auch diese Passage des Originaltextes möchte ich zu Protokoll geben -: "Ein Programmkredit löst nicht automatisch ein Budget aus und hat keine direkten Auswirkungen auf den effektiven Ausgabenrhythmus. Letzterer bleibt unter der Kontrolle des Parlamentes und erfolgt im Rahmen des jährlich von ihm verabschiedeten Budgets. Das Parlament kann somit jederzeit Budgetkürzungen vornehmen, die eine Verlängerung der Dauer des Programmkredits zur Folge haben werden. Dies ist ein effizienter Mechanismus, um die Ausgaben der Entwicklung der Bundesfinanzen anzupassen. Überdies ist er im Einklang mit der Schuldenbremse, welcher die Ausgaben für die wirtschafts- und handelspolitische Entwicklungszusammenarbeit natürlich auch unterstellt sind."
Mit dieser Erklärung gab sich die Kommission zufrieden. Sie stimmte dem Rahmenkredit einstimmig zu - nicht zuletzt, um derzeit keine negativen Signale in Sachen schweizerische Entwicklungszusammenarbeit in die Welt hinauszusenden. Der Ball wäre damit aber bei unserer Finanzkommission, die bei den künftigen Budgets - falls erforderlich - allenfalls auch in diesem brisanten Bereich den Sparhebel ansetzen möge. Dem trägt schon der einschlägige Gesetzestext Rechnung: In Artikel 1 Absatz 1 heisst es ausdrücklich, der Rahmenkredit werde über eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren bewilligt werden. Im Falle von Kürzungen in den Jahresbudgets bis 2008 könnte die Reichweite der 970 Millionen Franken also durchaus um mehrere Monate oder Quartale "erstreckt" werden.
Eingedenk dieser Feststellung beantragt Ihnen die Kommission, auf die Vorlage einzutreten und den Rahmenkredit in der Höhe von 970 Millionen Franken zu bewilligen. Auf den Ihnen vorliegenden Einzelantrag zu Artikel 2 Litera a, den ich Ihnen mit Mandat der Kommission vorgelegt habe, werde ich in der Detailberatung noch kurz zurückkommen.