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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-14

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-14

Wortprotokoll

Selbstverständlich hat Ihre Interpellation ihre Berechtigung. Sie wird auch entsprechend ernst genommen.

Vielleicht zuerst eine allgemeine Rückmeldung: Wir haben den Vorstoss im Amt angeschaut. Bei 70 Prozent der Fälle haben wir entweder Einhaltung oder Unterschreitung der Ordnungsfristen. Nun können Sie sagen, es bestünde noch 30 Prozent Verbesserungspotenzial. Man kann aber auch sagen, es liege nicht alles nur im Argen.

Ich möchte Ihnen noch etwas zur aufgeschalteten Information sagen, offenbar haben wir dort tatsächlich eine inhaltliche Differenz in puncto Wahrnehmung und Nutzen: Diese Information ist eine Empfehlung des BAV für die Seilbahnunternehmen. Sie dient dazu, wie Sie selbst sagen, Vorabklärungen für möglicherweise vor dem Plangenehmigungsverfahren anzubringende Luftfahrthindernis-Markierungen durchführen zu können. Unserer Ansicht nach sollte das eben zur Beschleunigung des Prozesses führen und nicht umgekehrt, ist es doch eine freiwillige vorgängige Leistung im Sinne aller Beteiligten. Erarbeitet wurde die besagte Information aufgrund konkreter Sachverhalte in Bewilligungsverfahren, die zu Bereinigungen mit dem BAZL und der Luftwaffe geführt haben.

Mit dem vorgezogenen und freiwilligen Schritt soll den Gesuchstellern Projekt- und Rechtssicherheit gegeben werden. Nach unserer Lesart sollte folglich ein Erkenntnisgewinn für die weitere Planung entstehen. Selbstverständlich steht es den Gesuchstellern frei, diese Form von Dienstleistung nicht zu nutzen, was aber nicht heisst, dass wir die Ordnungsfristen nicht erfüllen müssen; das ist klar. Bei schwierigen Geschäften hilft es einfach, damit wir schneller sind. Die Art und Weise der erforderlichen Luftfahrthindernis-Karte wird in diesem Fall dann eben erst im Plangenehmigungsverfahren zusammen mit den genannten Risiken geklärt.

Das sind die allgemeinen Ausführungen, die ich im Moment vor dem Rat machen kann. Sie haben relativ viele Punkte angesprochen, weshalb ich Ihnen vorschlage und anbiete, den konkreten Fall bilateral zu besprechen. Wir haben ja bereits in anderer Angelegenheit Kontakt, folglich können wir das vielleicht dort als Traktandum aufnehmen.