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Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2023-09-14

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-14

Wortprotokoll

Worum geht es bei den sogenannten 1e-Plänen? Bei einem 1e-Plan können die Versicherten selbst bestimmen, wie ihr Vorsorgeguthaben auf dem versicherten Lohnanteil über 132[NB]300 Schweizerfranken angelegt wird. Der 1e-Plan stützt sich auf Artikel 1e der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, der die Wahl der Anlagestrategien regelt.

Die Vorteile für die Versicherten, also für alle, die in der beruflichen Vorsorge versichert sind und über 132[NB]000 Franken pro Jahr verdienen, sind klar: Man hat dank diesen 1e-Plänen mehr Mitspracherecht, was die Anlagestrategie betreffend das Vermögen in der Pensionskasse angeht. Man kann also sagen, man wolle mehr Aktien, man wolle mehr in nachhaltige Anlagen investieren, und das Geld wird nicht nur so investiert, wie es die Pensionskasse für den Bereich des Obligatoriums tut. Man hat somit Potenzial, um mehr Rendite und auch eine höhere Rente zu haben, wenn man pensioniert wird.

Die 1e-Pläne haben auch einen Vorteil für die Unternehmungen respektive die Pensionskassen. Denn das ganze Geld, das über diesen 132[NB]000 Franken versichert ist, wird nicht mehr für ungewollte Umverteilung zweckentfremdet. Somit kann man auch gewisse Risiken der Unterdeckung in der zweiten Säule minimieren.

Es ist heute so, dass die Vorsorgeeinrichtungen, meistens Pensionskassen, frei entscheiden können, ob sie ihren Versicherten solche 1e-Vorsorgepläne anbieten wollen oder nicht. Als Angestellter ist man ein bisschen abhängig davon, ob die Vorsorgeeinrichtung des Arbeitgebers solche Pläne anbietet oder nicht. Wenn sie solche Pläne nicht anbietet, dann ist man einfach in der normalen Pensionskasse versichert. Wenn sie angeboten werden, hat man die Möglichkeit, einen 1e-Plan zu wählen. Das ist nicht ganz unproblematisch. Denn wenn man in einem sehr schlechten Börsenjahr in den 1e-Plänen viel Geld verliert und in einem solchen Jahr vom Arbeitgeber die Kündigung erhält, besteht das Risiko, dass man den Verlust, den man erlitten hat, realisieren muss. Wenn der neue Arbeitgeber keinen 1e-Plan anbietet, muss man das gesamte Vorsorgeguthaben mit dem realisierten Verlust in die normale Pensionskasse eingeben. Man hat[NB]also[NB]nicht[NB]die[NB]Chance,[NB]den[NB]in[NB]einem schlechten Börsenjahr erlittenen Wertverlust dank der Wahl einer ähnlichen Anlagestrategie wie in der Vergangenheit in Zukunft wieder wettzumachen.

Genau dieses Problem will die vorliegende Motion lösen, indem man den Angestellten, die einen 1e-Plan haben, von einem Stellenwechsel betroffen sind und das Geld nicht im Rahmen einer ähnlichen Strategie anlegen können, die Möglichkeit gibt, diesen Teil der beruflichen Vorsorge für maximal zwei Jahre an einem Ort zu parkieren, wo sie eine ähnliche Anlagestrategie verfolgen können. Wir schützen mit dieser Motion das Geld der Versicherten, das Geld der berufstätigen Bevölkerung, das Geld derjenigen, die das Pech haben, in einer Finanzkrise den Job wechseln zu müssen, in welcher ihr Pensionskassenguthaben stark an Wert verlieren würde.

Ihre Kommission hat die vorliegende Motion am 3. Juli 2023 beraten und sehr klar mit 14 zu 10 Stimmen zur Annahme empfohlen. Eine Minderheit Prelicz-Huber beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen. Die Argumente der Minderheit werden von Kollegin Prelicz-Huber vorgetragen. [PAGE 1622]

Ich fasse zusammen: Mit dieser Motion sichern wir nur die Vorsorgeguthaben aller, die über 132[NB]000 Franken verdienen und einen 1e-Plan auswählen. Jene, die während einer Börsenschwäche den Job verlieren, sollten nicht noch einen Teil des beruflichen Vorsorgekapitals verlieren, weil der Jobverlust bereits Schicksalsschlag genug ist. Wir wollen diesen Personen ermöglichen, dass sie den auf Papier gemachten Verlust wieder wettmachen können, indem sie bei ihrer Anlagestrategie bleiben können.

Ich danke Ihnen, wenn Sie der Mehrheit folgen.