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Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2023-09-14

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-14

Wortprotokoll

Mit meinem Postulat soll der Bundesrat beauftragt werden, einen Bericht zur Bedeutung präventiver medizinischer Beratung im Bereich der sexuellen Gesundheit und Gynäkologie vorzulegen. Der Bericht soll aufzeigen, welchen Beitrag solche präventiven Beratungen zur Krankheitsverhinderung und zur Gesundheitsförderung leisten, wie viel sie kurzfristig kosten und welche langfristigen Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen sie damit bewirken. Der Bericht soll insbesondere auch der Frage nachgehen, wo Defizite im regulatorischen Bereich [PAGE 1635] bei der Kostenübernahme solch präventiver Leistungen bestehen, und Lösungsansätze aufzeigen. Medizinische Präventionsleistungen können nachweislich Krankheiten verhindern und die Gesundheit verbessern. Diese präventiven Leistungen kosten zwar kurzfristig etwas, sofern sie professionell erfolgen und fair abgegolten werden. Langfristig gesehen können sie aber auch Krankheiten verhindern, den Gesundheitszustand nachhaltig verbessern und zu Einsparungen führen. Sie beinhalten somit ein Sparpotenzial in Bezug auf die langfristigen Gesundheitsausgaben.

So weit, so gut; so weit ist dies wohl auch unbestritten. Der Bundesrat geht nun aber offenbar davon aus, dass die Finanzierung dieser Präventionsmassnahmen bereits genügend erfasst sei. In der Praxis sieht das aber anders aus. Im Bereich der sexuellen Gesundheit und Gynäkologie bestehen vermehrt Unklarheiten, was die Abgeltung einer präventiven Beratung betrifft. So können beispielsweise Gynäkologinnen und Gynäkologen immer weniger Zeit für kontrazeptive und präkonzeptionelle Beratungsleistungen abrechnen, obwohl diese für eine gute medizinische Versorgung zentral sind. Ein präventives kontrazeptives Beratungsgespräch beinhaltet beispielsweise unter anderem die Vermittlung von Informationen, die Einschätzung von Risikofaktoren, eine möglichst frühzeitige Erkennung von Krankheiten, die Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten und ungewollter Schwangerschaft.

Aufgrund von regulatorischen Unklarheiten und wachsendem Kostendruck droht ein Abbau solcher Leistungen, was langfristig negative Auswirkungen auf die Gesundheit sowie die Gesundheitskosten haben dürfte. Dies gilt im Übrigen nicht nur für die präventive Beratungsleistung in der Gynäkologie, die sich mehrheitlich an Frauen richtet, sondern darüber hinaus ganz allgemein für präventive Leistungen für verschiedene Zielgruppen im Bereich der sexuellen Gesundheit.

Dabei geht es eben nicht nur um Personen mit "erhöhtem Bedarf", wie es der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu meinem Vorstoss ausführt. Das ist im Bereich der Prävention zu kurz gegriffen. Prävention muss, um die optimale Wirkung zu entfalten, so früh wie möglich ansetzen. Frauenärztinnen und Frauenärzte sind oft die einzigen ärztlichen Ansprechpartnerinnen und -partner für die Frau. Sie nehmen somit eine Schlüsselrolle in der Prävention ein. Die Prävention beginnt dabei idealerweise bereits in der Adoleszenz und reicht bis in die Menopause. So macht Prävention Sinn und spart langfristig Kosten.

Ich bitte Sie, dem Postulat zuzustimmen.