Munz Martina · Nationalrat · 2023-09-14
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-14
Wortprotokoll
Diese Motion haben Anna Giacometti und ich gemeinsam eingereicht. Wir haben das gleiche Anliegen bei unterschiedlicher Gewichtung der Argumente.
Regionale und mobile Schlachtkapazitäten sind für das Tierwohl, aber auch für die Wertschöpfung in ländlichen Gebieten wichtig. Leider verschwinden immer mehr kleine Schlachthäuser zum Nachteil der Tiere und des Tierwohls. Der Markt kann nicht alles richten, auch wenn das der Bundesrat in seiner Antwort postuliert. Die Förderhilfen für die Verarbeitung von Produkten reichen nicht aus, um die Schliessung weiterer Schlachtbetriebe zu verhindern. Darunter leiden die Tiere, die immer weiter transportiert werden müssen. Für die Wertschöpfung, das Tierwohl und den Erhalt von Arbeitsplätzen in der Region wären lokale Schlachtkapazitäten wichtig. Lokale Schlachtkapazitäten braucht es aber auch für Notschlachtungen, denn verunfallte Tiere können so als Fleisch genutzt werden und müssen nicht als Kadaver verbrannt werden. Das ist auch im Sinne der Vermeidung von Food Waste.
Die Lösung ist, Schlachtkörper statt Schlachttiere zu transportieren. Ausgerechnet Tiere mit einem Tierwohl-Label wie "Bio" werden oft am Ende ihres Lebens durch lange Transportwege einem grossen Stress ausgesetzt, denn Label-Tiere können nur in zertifizierten Schlachthöfen geschlachtet werden. Sie müssen deshalb oft durch die halbe Schweiz gekarrt werden. Tiere, die ihr Leben lang auf der Alpweide verbracht haben, werden in ihren letzten Tagen aus Seitentälern gesammelt, zusammengeführt und dann ins Mittelland und bis nach Basel transportiert.
Dies könnte vermieden werden, wenn die lokalen und mobilen Schlachteinheiten erhalten und gefördert würden. Versuche mit mobilen Schlachteinheiten sind vielversprechend. Die Tötung der Tiere in einem Schlachtanhänger kann auf dem Betrieb erfolgen. Damit werden den Tieren Stress und lange Transportwege erspart. Weil aber bei diesen Tötungsmethoden die Tiere in der Regel nach dem Betäuben und Entbluten auf dem Heimbetrieb in einen Schlachtbetrieb transportiert werden müssen, sind dezentrale Schlachtkapazitäten notwendig. Ich möchte auch ausdrücklich betonen, dass Schlachttiermärkte von dieser Regelung nicht[NB]betroffen[NB]sind.[NB]Schlachttiermärkte soll es also weiterhin geben.
Der Bundesrat attestiert meiner Motion, dass kurze Transportwege zu den Schlachtbetrieben grundsätzlich zum Tierwohl beitragen. Er weist in seiner Antwort auch auf Hof- und Weideschlachtungen hin, die in den letzten Jahren gesetzlich besser verankert wurden. Aber gerade diese tierschonenden Schlachtmethoden setzen einen nahe gelegenen Schlachtbetrieb voraus. Diesen Zusammenhang lässt der Bundesrat ausser Acht.
Für die AP22+ hat das BLW vorgeschlagen, in Koordination mit den Projekten zur regionalen Entwicklung zur Steigerung der Wertschöpfung gleich lange Spiesse zu schaffen und auch für die Verarbeitung von Produkten Förderbeiträge einzuführen.
Diese Motion ist im Einklang mit der strategischen Stossrichtung "Klima-, umwelt- und tierfreundliche Produktion fördern und nachhaltige Wertschöpfung stärken", wie sie der Bundesrat in seinem Bericht "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" postuliert. Aus Gründen des Tierwohls, der regionalen Wertschöpfung und für Notschlachtungen ist eine Rechtsgrundlage zu schaffen, welche die Unterstützung von regionalen Schlachtkapazitäten ermöglicht.
Ich bitte Sie, unterstützen Sie diese Motion zugunsten des Tierwohls.