Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-18
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-18
Wortprotokoll
Geschätzte Frau Wyss, für die Überwachung und Instandhaltung haben sich die Infrastrukturbetreiber an den Vorgaben der SIA-Norm 469 zu orientieren. Das Bundesamt für Verkehr ist überzeugt, dass das Normenwerk des SIA geeignet ist, um die Sicherheit von bestehenden Bauten sachgemäss beurteilen zu können.
Als Aufsichtsbehörde prüft das Bundesamt für Verkehr bei der Sicherheitsüberwachung im Rahmen von Audits, ob die Infrastrukturbetriebe ihre Verantwortung wahrnehmen. Grund für die kurzfristige Sperrung der Margarethenbrücke war tatsächlich eine Fehleinschätzung aus dem Jahr 2016 der betroffenen Unternehmung. Die damalige Kurzstudie ergab, dass die Brücke eine Restlebensdauer von 35 Jahren hat. Bei den statischen Berechnungen wurden jedoch nur Teilaspekte berücksichtigt.
Die an der Margarethenbrücke im Mai 2023 festgestellten Sicherheitsmängel wurden auf Grundlage einer analytischen, baustatischen Überprüfung nach den Regeln der SIA-Normen festgestellt. Die so festgestellten Sicherheitsmängel konnten im Rahmen der periodischen, meist visuellen Bauwerksinspektionen nicht erkannt bzw. quantifiziert werden.
Zwischen den SBB, dem Basler Bau- und Verkehrsdepartement sowie den regionalen Verkehrsbetrieben BVB und BLT wurde vereinbart, dass jede Partei ihre Folgekosten erfasst und man sich zu einem gegebenen Zeitpunkt über die Zuordnung der Kosten einigt oder einen Kostenteilerschlüssel sucht. Bei unvorhergesehenen Ereignissen bzw. ausserplanmässigen Bauarbeiten trägt der Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung den Schaden.