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Egger Kurt · Nationalrat · 2023-09-18

Egger Kurt · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion · 2023-09-18

Wortprotokoll

Ich spreche für meine Minderheit bei Artikel 5 Absatz 2bis. Es geht hier um die Abbruchprämie. Grundsätzlich wollen wir ja, dass abgebrochen wird. Dass eine Abbruchprämie selbst dann ausbezahlt werden soll, wenn ein Ersatzneubau erstellt wird, passt gar nicht in dieses Konzept. Eine Abbruchprämie für Ersatzbauten kann sogar ein Anreiz sein, eben gerade einen Ersatzbau an gleicher Stelle zu erstellen.

Meine Minderheit unterscheidet zwischen landwirtschaftlicher und touristischer Nutzung. Bei Bauten und Anlagen mit touristischer Nutzung soll die Abbruchprämie nur ausgerichtet werden, wenn kein Neubau erstellt wird. Landwirtschaftliche Ersatzneubauten im Nichtbaugebiet sind zonenkonform. Wenn ein Landwirt einen neuen Stall baut, macht er das in aller Regel in der Landwirtschaftszone - er kann ja nicht in die Bauzone ausweichen. Touristische Ersatzneubauten sind hingegen nicht zonenkonform. Wer im Nichtbaugebiet ein neues Thermalbad oder ein neues Hotel bauen will, der soll, ohne Geld zu erhalten, den bestehenden Bau zurückbauen. Denn diese touristischen Infrastrukturen gehören wo immer möglich in die Bauzone.

Es kann doch nicht sein, dass derjenige, der den touristischen Ersatzneubau in der Bauzone erstellt, kein Geld erhält, während der andere, der den Ersatzbau erneut ins Nichtbaugebiet stellt, finanziell noch belohnt wird! Bei touristischen Ersatzneubauten, die typischerweise ausserhalb der Bauzone stehen, müssen die bisherigen Gebäude, die ersetzt werden, in vielen Fällen ohnehin von Gesetzes wegen abgerissen werden. Zum Beispiel muss eine alte Seilbahn gemäss Seilbahngesetz abgerissen werden, wenn sie durch eine neuere, grössere Luftseilbahn ersetzt wird. Eine gesetzliche Beseitigungspflicht mit einer Subvention bei Einhaltung der Vorschriften zu versüssen, ist nicht sinnvoll.

Bei den touristischen Anlagen ist die Ausgangslage ähnlich wie bei den touristischen Bauten: Wenn eine Skipiste, eine Langlaufloipe oder ein Wanderweg an einem anderen Ort durchführt, dann wird das bisherige Wegstück vom Betreiber heute selbstverständlich zurückgebaut, also beseitigt, ohne dass dafür eine Bundessubvention nötig ist.

Bei landwirtschaftlichen Ersatzneubauten ist der finanzielle Anreiz unter Umständen nötig. Sie haben das in der Debatte im Ständerat sowohl von Bundesrat Rösti als auch von den Ständeräten Fässler und Reichmuth ausgiebig erklärt erhalten. Ehemalige Ställe sollen nicht für Nutzungen umgenutzt werden, die eigentlich in die Bauzone gehören. Ohne Abbruchprämie ist das für Landwirtschaftsbetriebe aber häufig die billigste Lösung. Die Prämie ist somit ein Anreiz für den Abbruch.

Die Mittel für die Ersatzneubauten sind knapp. Das Geld für die Abbruchprämie kommt vor allem aus dem Mehrwertausgleich. Viele Kantone und Gemeinden haben doch heute schon eine fast leere Kasse. Beim Abbruch ohne Ersatzneubau und beim landwirtschaftlichen Ersatzneubau ist das Geld sinnvoll eingesetzt, und es bleibt doch mehr für landwirtschaftliche Ersatzneubauten übrig. Es geht hier ja um eine Abbruchprämie und nicht um eine Bauprämie.

Folgen Sie deshalb dem Antrag meiner Minderheit.