Lexipedia

Graber Michael · Nationalrat · 2023-09-18

Graber Michael · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-18

Wortprotokoll

Wie soeben erwähnt, werde ich mich für die Minderheit und für die Fraktion äussern.

Bei meinem Minderheitsantrag zu Artikel 24bis geht es im Wesentlichen darum, dass wir in Bezug auf Mobilfunkanlagen das geltende Recht kodifizieren könnten, wohingegen eine Mehrheit diese Infrastrukturanlagen zwingend bündeln möchte. Der Ständerat hat sich, offenbar ohne es zu wollen, auch auf Mobilfunkanlagen beschränkt. Aber offenbar ist die Formulierung des Ständerates eben restriktiver als das geltende Recht, was eigentlich nicht die Meinung war, weil man dann nachweisen müsste, dass innerhalb der Bauzone gar kein geeigneter Ort für eine Mobilfunkanlage vorliegt.

Eine Bündelung ist an sich wirklich eine gute Sache, ein gutes Ziel. Wenn wir das aber ins Gesetz schreiben würden, dann würden wir den Leuten und auch der Landschaft eigentlich einen Bärendienst erweisen. Denn es wird dazu führen, dass Sie die Infrastrukturanlagen ausserhalb der Bauzone zwingend bündeln müssen. Sie kennen die Diskussionen in vielen Gemeinden zu den 5G-Antennen. Es wird in den Gemeinden immer wieder massive Widerstände gegen neue 5G-Antennen geben. Im Umkehrschluss werden es sich die Gemeindebehörden ganz einfach machen und sagen: Dann könnt ihr ja ausserhalb der Bauzone auf die gebündelten Anlagen gehen. Das wird dazu führen, dass viele Mobilfunkanlagen nur mehr ausserhalb der Bauzone zu stehen kommen und dass es innerhalb der Bauzone nur noch sehr wenige Mobilfunkanlagen geben wird. Das ist ein wichtiger Punkt. Zudem kompromittieren Sie damit ganz einfach die Netzabdeckung. Da sind wir es der Schweiz doch schuldig, dass wir ein gutes Mobilfunknetz haben. Ich denke, viele, die diesem Antrag, dieser Bündelung zustimmen möchten, gehören zu den Ersten, die dann jammern, wenn sie ausserhalb der Bauzone nicht mehr wirklich 5G-Empfang haben.

Da mahne ich also doch etwas zur Vorsicht. Eine solche Bündelung der Infrastrukturanlagen tönt zwar gut, aber ich möchte davor warnen, dies als Pflicht in ein Gesetz zu schreiben. Mein Minderheitsantrag ist inhaltlich mit der Absicht des Ständerates identisch, aber einfach so formuliert, dass er das geltende Recht wiedergibt.

Im Übrigen gibt es für Mobilfunkanlagen faktisch heute schon eine Bündelungspflicht. Wenn man eine bestehende Infrastruktur, also beispielsweise einen Strommasten, für eine Mobilfunkanlage auf- oder umrüsten möchte, dann muss man gemäss Rechtsprechung nur eine relative Standortgebundenheit nachweisen. Bei einer völlig neuen Mobilfunkanlage muss man hingegen schon heute die absolute Standortgebundenheit nachweisen. Das ist faktisch schon eine Art Bündelungspflicht, weil es sehr, sehr schwierig ist, diese absolute Standortgebundenheit nachzuweisen.

Man öffnet die Büchse der Pandora, wenn man solche Infrastrukturanlagen ausserhalb der Bauzone wirklich verpflichtend bündelt, insbesondere auch, weil man so die Mobilfunkanlagen vermutlich aus den Bauzonen schaffen wird. Die Gemeindebehörden werden sich dafür bedanken, weil sie dann keine Beschwerden mehr von Anwohnern erhalten, welche sich gegen 5G-Antennen wehren. Daher bitte ich Sie, bei Artikel 24bis meinem Minderheitsantrag zuzustimmen, weil das im Sinne einer fortschrittlichen Raumentwicklung, aber auch im Sinne einer umfassenden Netzabdeckung gegeben sein sollte.

Dann komme ich zum Fraktionsvotum der SVP-Fraktion: Wir haben es hier mit der RPG-2-Revision zu tun. Es kommt selten vor, so denke ich zumindest, dass wir eine Vorlage auf dem Tisch haben, bei der wir auf der einen Seite den Initianten wirklich entgegenkommen, ihre Kernanliegen aufnehmen und auf der anderen Seite gleichzeitig auch Probleme lösen und Lücken der aktuellen Gesetzgebung schliessen können. Das gibt es sehr selten. Daher ist das, so wie es vorliegt,[NB]eine[NB]sehr[NB]ausgewogene Vorlage, die wir im Kern so unterstützen. [PAGE 1685]

Unsere Fraktion findet es insbesondere richtig und gut, dass wir dieses Stabilisierungsziel verankern können, dass sich die Anzahl Gebäude ausserhalb der Bauzone stabilisieren soll. Wir sind da zwar von Flächenbegrenzungen weggekommen, aber wir sagen, die Anzahl Gebäude solle gleich bleiben. Das ist doch eine gute Entwicklung. Gut ist auch, dass man mit der Abbruchprämie positive Anreize schafft. Damit können wir uns doch noch ein gewisses Entwicklungspotenzial - gerade für die Landwirtschaft - ausserhalb der Bauzone bewahren.

Auch dass wir die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtes korrigieren, also dieses unselige Nichtvorhandensein einer Verjährungsfrist für nicht rechtmässig erstellte Bauten, ist positiv zu werten. Es ist sehr wichtig, dass wir dort, wo das Bundesgericht sagt, auch nach mehr als dreissig Jahren müssten solche Bauten entfernt werden, mit dieser Vorlage einen gewissen Schutz von Treu und Glauben einrichten. Wir haben infolgedessen nur noch einige wenige Differenzen zur Fassung des Ständerates.

Bei Artikel 5 bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.

Bei Artikel 8c haben wir noch eine wesentliche Differenz; es ist die Pièce de Résistance dieser Vorlage. Die Differenz ist allerdings auch schon kleiner geworden, als sie es einmal war. Der Ständerat möchte, dass wir solche speziellen Zonen in der ganzen Schweiz gleichermassen schaffen - wie das eigentlich auch richtig wäre, zumindest nach Meinung eines grossen Teils unserer Fraktion. Dazu Folgendes: Zunächst einmal sollten wir diese Kompetenz den Kantonen geben und die Anwendung der Bestimmung nicht, wie es die nationalrätliche UREK schon wieder getan hat, auf das Berggebiet beschränken. Als nationaler Gesetzgeber haben wir eine Verantwortung für das ganze Land. Wir können nicht kommen und sagen, ja, in den Berggebieten machen wir das. Wir müssen doch wirklich an den Föderalismus glauben und auch den Auftrag von Artikel 75 der Bundesverfassung ernst nehmen, welcher besagt, dass der Bund die Grundsätze festlegt. Wir müssen so viel Vertrauen in die Kantone haben, dass diese das dann richtig regeln werden.

Da bitte ich Sie wirklich, der Minderheit Vincenz zu folgen. Denn was ist schon Berggebiet, wer kann mir das sagen? Das weiss niemand. Wenn wir uns da auf die verschiedenen Zonen des bäuerlichen Bodenrechts berufen würden, wäre das eine Variante. Aber wenn Sie pauschal sagen, der ganze Kanton Wallis sei Berggebiet, geht das nicht auf. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Die Gemeinde Naters reicht vom Rhoneufer auf knapp 600 Meter bis hinauf zum Aletschhorn auf 4100 Meter. Ist das jetzt alles Berggebiet? Was ist Berggebiet? Sion, Brig, wo ich herkomme: Ist das alles Berggebiet? Ich glaube nicht.

Ersparen Sie sich solch schwierige Abgrenzungsfragen, und machen Sie ein Gesetz, das Sie im ganzen Land gleichermassen anwenden können. Ich verstehe die Vorbehalte des Bauernverbandes nicht, auch wenn einige Mitglieder unserer Fraktion diesem folgen werden.

Bei Artikel 8c Absatz 1bis bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Wismer Priska abzulehnen. Ich verstehe nicht, warum die Bauern hier teilweise - nicht alle - eine gewisse Skepsis haben, denn es wären gerade die Landwirtschaftsfamilien in diesem Land, die am meisten von dieser Änderung profitieren würden. Also sehen Sie das doch als Chance und nicht als Angriff auf Ihren Berufsstand. Das wäre doch noch wichtig.

Im Übrigen bitte ich Sie auch bei Artikel 37a Absatz 2, bei den altrechtlichen Gast- und Beherbergungsbetrieben ausserhalb der Bauzonen, der Mehrheit zu folgen.

Ich glaube, das war es im Wesentlichen. Ich möchte noch einmal betonen, dass es wirklich eine gute Vorlage ist. Wir werden die Differenz zum Ständerat vielleicht beseitigen, vielleicht nicht. Ich denke, der Ständerat wird da nicht lockerlassen. Aber es ist wichtig, dass wir diese Vorlage insgesamt unterstützen, weil sie eben beides macht, ich sage es nochmals: Sie nimmt die Anliegen der Initianten ernst, sie nimmt sie auf, sie setzt sie um, und gleichzeitig beseitigt sie eben auch die Schwächen des geltenden Rechts. Daher wird die SVP-Fraktion diese Vorlage unterstützen.