Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-03-08
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-03-08
Wortprotokoll
Ich nehme zuerst zur letzten Interpellation betreffend die Visa Stellung.
Ich habe volles Verständnis dafür, dass Herr Hess bereits nach so kurzer Zeit wieder mit einer solchen Interpellation kommt. Für den Aussenstehenden mag es auch nicht ganz nachvollziehbar sein, was in den letzten Monaten gelaufen ist oder warum etwas nicht gelaufen ist. Auch ich bin dieser Frage nachgegangen und wollte wissen, welches die Problempunkte sind, wobei offensichtlich noch nicht alles ganz klar ist.
Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Antwort vom 31. Mai 1999 auf die praktisch gleich lautende Interpellation Hess Hans ausführlich über die visumpolitischen Möglichkeiten zur Verminderung oder Behebung der Wettbewerbsnachteile geäussert und die bereits vorgenommenen und eingeleiteten Schritte erläutert. Ich kann deshalb weitgehend auf diese immer noch gültigen Ausführungen verweisen. Meine bei der Beratung in Ihrem Rat am 2. Juni 1999 gemachten Ausführungen sind auch noch gültig, aber dennoch hat sich in der Zwischenzeit einiges getan.
[PAGE 46] Das Anliegen des Interpellanten bezüglich Hongkong ist praktisch erfüllt. Eine Schweizer und eine Hongkonger Delegation haben Ende Januar dieses Jahres ein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Visumaufhebung - übrigens gleichzeitig auch ein Rückübernahmeabkommen - paraphiert; beide Vereinbarungen müssen noch vom Bundesrat genehmigt werden. Diese Genehmigung sollte noch diesen Monat erfolgen. Wenn alles wie vorgesehen verläuft, könnten die Bewohner Hongkongs bereits ab Mai dieses Jahres ohne Visum in die Schweiz einreisen. Die Inkraftsetzung war auf den zweiten Monat nach der Genehmigung vorgesehen.
Die Arbeitsgruppe, die eingesetzt wurde - die interdepartementale Arbeitsgruppe mit Vertretern meines Departementes und des EDA -, haben Sie erwähnt. Die Visumpflicht gegenüber Staatsangehörigen von Taiwan und Thailand bildet den Gegenstand dieser Abklärungen. Ich kann Ihnen versichern: Wenn ich eine Arbeitsgruppe einsetze, mache ich das nicht, um ein Problem auf die lange Bank zu schieben, sondern um bei der Lösung eines Problems vorwärts zu machen. Zu Taiwan ist vielleicht noch zu sagen, dass auch das völkerrechtliche Problem nicht zu unterschätzen ist, weil Taiwan eben kein unabhängiger Staat ist; das darf nicht ausser Acht gelassen werden.
Was die Schengener Kontrollstandards betrifft, kann man zu Recht argumentieren, dass sie eigentlich praktisch gleichwertig seien wie die bei uns praktizierten. Dies bedeutet aber trotzdem nicht, das sämtliche migrations- und sicherheitspolitischen Bedenken einfach völlig unbegründet wären. So ist zum Beispiel zu erwähnen, dass die Staaten des Schengener Abkommens keinen Zugang zum Schweizer Fahndungsregister haben und deshalb einem Ausländer, der zur Fernhaltung in der Schweiz ausgeschrieben ist, ein Schengener Visum erteilen können.
Neben diesem Aspekt fällt vor allem die fehlende rechtliche Absicherung der Wiederausreise und der Rückübernahmepflichten ins Gewicht. Eine solche Absicherung lässt sich nur mit entsprechenden Rückübernahmeabkommen mit den Herkunftsstaaten bzw. den EU-Staaten realisieren, und solche Rückübernahmeabkommen wollen wir auch abschliessen. Die Verhandlungen für solche Rückübernahmeabkommen sind aber zum Teil schwierig, weil die Staaten immer wieder versuchen, noch alles Mögliche in ein solches Abkommen hineinzupacken.
Herr Hess, Ihnen kann ich einfach sagen: Wir warten nicht zu, sondern ich versichere Ihnen, dass ich den von Ihnen heute aufgeworfenen Fragen, zu denen ich jetzt gar nicht Stellung beziehen kann, unverzüglich nachgehen werde. Ich hoffe auch, dass es nicht Mitte des Jahres wird, bis wir diese Problematik bereinigt haben. Das ist das, was ich Ihnen heute versichern kann.
Zur Stellungnahme zur Interpellation Frick betreffend den Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen und zum Dubliner Abkommen: Wenn ich allein mit meinem Optimismus und meinem Willen einen Beitritt erreichen könnte, wären wir eigentlich schon mit dabei.
Zuerst kurz zu den Spezialfällen Norwegen und Island: Sie haben gesagt, Sie könnten sich vorstellen, dass eine solche Situation auch für die Schweiz möglich wäre.
Diese beiden Länder sind als Nicht-EU-Mitglieder mit einem Assoziationsvertrag an den Schengener Acquis gebunden. Der Grund für diese Vorzugsbehandlung ist, dass Norwegen und Island schon lange Partner der nordischen Pass-Union waren. Es bestanden keine Grenzkontrollen innerhalb dieser Union. Norwegen und Island profitierten damit von einer massiven Unterstützung ihrer Nachbarstaaten, welche drohten, dem Schengener Abkommen nicht beizutreten, falls nicht auch Norwegen und Island teilnehmen könnten. Diese Länder waren in einer ganz anderen Ausgangslage. Dieser Assoziationsvertrag sieht vor, dass die beiden Staaten den gesamten bestehenden und künftigen Acquis übernehmen müssen, dass sie mitberaten, aber nicht mitentscheiden können. Falls Norwegen und Island einen EU-Rechtsakt nicht übernehmen können oder wollen, dann werden sie aus dem System ausgeschlossen.
Da stellt sich die Frage, ob ein solcher Assoziationsvertrag wirklich eine Lösung für die Schweiz wäre. Die EU lässt durchblicken, dass dieser Assoziationsvertrag auch kein Präjudiz für andere Staaten ist. Unabhängig von der Frage, ob die EU überhaupt dazu bereit wäre, müssen auch wir uns die Frage stellen - falls sich die Situation ergibt -, ob wir das überhaupt wollen, ob wir mitberaten, aber nicht mitbestimmen wollen. Denn wir wären verpflichtet, EU-Recht zu übernehmen, auf dessen Schaffung wir keinen gleichberechtigten Einfluss nehmen könnten. Mit der Verpflichtung zur Übernahme des Acquis wäre die Verpflichtung zum Abbau der Grenzkontrollen verbunden. Gerade das wäre auch wieder heikel und müsste à fond geprüft werden.
Sie sprachen das Innenministertreffen von letztem Jahr auf dem Bürgenstock an, in dessen Rahmen ich mich mit meinen Kollegen aus den Nachbarstaaten getroffen hatte. Dort wurden die Aussichten für die Schweiz für eine Annäherung an das Schengener System als minim erachtet. Dies hat sich auch bestätigt, als zwei Mitarbeiter meines Departementes im letzten Dezember eine Reise nach Brüssel machten. Daran scheint sich nichts geändert zu haben, aber die Haltung unserer Nachbarstaaten ist, dass sie es sehr begrüssen würden, wenn wir mit eingeschlossen wären. Aber das sind nur unsere Nachbarstaaten, das ist nicht die EU. Unsere Nachbarstaaten teilen ja die Grenze zu uns, zur Insel, die nicht im ganzen System mit eingeschlossen ist.
Ich glaube, es wäre falsch zu sagen, dass die Verwaltung sich hinter unserer Nichtmitgliedschaft bei der EU "versteckt". In meinem Departement ist das mit Sicherheit nicht der Fall, denn für uns ergäben sich viele neue Möglichkeiten und Erleichterungen, wenn wir nicht aussenstehend wären. Wir setzen alles daran, um auch dieses momentane Abseitsstehen zu kompensieren, mit bilateralem Abkommen, mit Zusammenarbeit auf Verwaltungsstufe, insbesondere mit unseren beiden Nachbarstaaten Österreich und Deutschland. Das ist für uns sehr wichtig.
Im Anschluss an das Bürgenstocktreffen vom letzten Jahr haben wir auch eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einerseits im Bereich Schlepperei, illegale Migration, andererseits auch im Bereich einer Informationspartnerschaft schauen will, wo wir noch zusammenarbeiten können, weil der Schengener Acquis das nicht ausschliesst. Wir wollen die Möglichkeiten nutzen, die wir haben, aber gerade im Informationsaustausch sind wir natürlich durch das Schengener Abkommen begrenzt.
Wir müssen, Herr Frick, diese Problematik nicht "angehen", sondern wir sind schon daran! Das weitere Vorgehen besteht für die Schweiz und für den Bundesrat darin, dass wir nun den Abschluss des Ratifikationsverfahrens der sieben bilateralen sektoriellen Abkommen abwarten müssen. Danach wird der Bundesrat auch wieder zu entscheiden haben, ob und wie er sistierte bzw. neue Anliegen aus dem Bereich Justiz und Inneres bei der EU vorbringen will.
Mein Departement - das noch einmal abschliessend - hat grösstes Interesse daran, dass wir hier nicht länger abseits stehen. Bis wir einmal die Möglichkeit haben, beim Dubliner oder beim Schengener Abkommen mitzumachen, will ich, dass wir alle anderen Möglichkeiten ausnutzen, auch zugunsten der inneren Sicherheit unseres Landes.