preparatory:AB 325706
Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-18
Wortprotokoll
Ich spreche für die Mitte-Fraktion. Ich bitte Sie zu beachten, dass wir in der ersten Runde nicht auf dieses Geschäft eingetreten sind. Wir sind jetzt in der dritten Runde. Das Geschäft ist jetzt zum letzten Mal bei uns, bevor wir dann allenfalls eine Einigungskonferenz haben. Deshalb ist die Strategie unserer Fraktion, möglichst viele Differenzen zu bereinigen. In der Summe, kann ich Ihnen sagen, empfehlen wir Ihnen, überall der Mehrheit zu folgen, ausser bei Artikel 8c. Auf diesen werde ich zurückkommen.
Bei Artikel 5 Absatz 2bis bitte ich Sie ebenfalls, der Mehrheit zu folgen. Es geht da um das Stabilisierungsziel für die Gebäude. Ich bitte Sie einfach, dieses Stabilisierungsziel nicht aus den Augen zu verlieren. Auch der Tourismus ist mindestens teilweise auf Standorte ausserhalb der Bauzone angewiesen. Auch bei einer touristischen Nutzung macht es eben Sinn, dass am Schluss das alte Gebäude verschwindet. Bitte beachten Sie auch, dass das im Ständerat einstimmig, ohne Minderheit und ohne Diskussion so entschieden wurde. Deshalb sollten wir diese Differenz hier bereinigen.
Bei Artikel 24bis - das sind die Mobilfunkantennen - sollten Sie ebenfalls der Mehrheit folgen. Wichtig ist, dass wir eine Differenz schaffen. Das tun wir ohnehin. Wir sind aber im Gegensatz zur Minderheit Graber der Meinung, dass die Bündelung der Infrastrukturen als Grundanliegen im Raumplanungsrecht wichtig ist. Aber in der Summe wollen wir selbstverständlich Erleichterungen und keine neuen Hürden für diese Mobilfunkantennen.
Dann ein Wort zu Artikel 37a Absatz 2: Sie haben vorhin gehört, wie Kollege Flach seinen Minderheitsantrag begründet hat. Da muss ich Ihnen einfach sagen: Da schaffen wir jetzt eine neue Differenz zum Ständerat ohne jeglichen Mehrwert. Der Bundesrat muss das Ausmass festlegen. Ihm jetzt noch zu sagen, dass das Ausmass "massvoll" sein soll, ist einfach in der jetzigen Phase der Beratung nicht nötig. Herr Kollege Flach, einen fünfzigjährigen Gastrobetrieb, auf dem ein Disneyland aufgebaut werden soll, als Vehikel zu nehmen, ist ein absurdes Beispiel, das mit der Praxis wenig zu tun hat.
Dann kommen wir zu Artikel 8c, der neben dem Stabilisierungsziel natürlich den Kern dieser Vorlage bildet. Hierzu ist das Bild in unserer Fraktion durchaus nicht ganz einheitlich. Das hängt auch damit zusammen, dass teilweise noch Unsicherheiten zu den Auswirkungen dieses Artikels bestehen.
Bei Artikel 8c Absatz 1 ist ein Teil der Fraktion der Meinung, dass die Beschränkung auf das Berggebiet nötig sei, weil sonst im Mittelland zu viel Druck auf das Land ausserhalb der Bauzone entstehen könnte. Der andere Teil der Fraktion ist hingegen der Meinung, dass dieses sehr grundsätzliche, neue Instrument in unserem Raumplanungsrecht allen zugänglich gemacht werden sollte und dass es nicht angeht, das Instrument auf das Berggebiet zu beschränken und gewissen Kantonen da fast gar keinen Spielraum zu geben.
Schliesslich noch zu Artikel 8c Absatz 2: Dort, denke ich, sind die Unsicherheiten bezüglich der Auswirkungen am grössten. Der Ständerat hat sicher einen wichtigen Schritt gemacht, indem er das Erfordernis der Festsetzung im Richtplan eingefügt hat.
Jetzt, Herr Bundesrat Rösti, kommen wir noch zu Artikel 8c Absatz 1bis: Ich glaube, es wäre sehr sinnvoll, wenn Sie noch einmal erklären könnten, ob das jetzt ein sinnvolles Instrument ist, damit wir diese Maiensässe- und Rustici-Thematik endlich auf eine gute Grundlage stellen können. Oder ist das, wie von der Minderheit befürchtet, jener Absatz, der Tür und Tor dafür öffnet, dass dann in der ganzen Schweiz sämtliche nicht mehr benötigten landwirtschaftlichen Bauten zu Wohnzwecken umgenutzt werden können? Persönlich halte ich es für eine gute Lösung, doch in unserer Fraktion gibt es dazu unterschiedliche Meinungen.