Munz Martina · Nationalrat · 2023-09-18
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-18
Wortprotokoll
Die RPG 2 geht in die Schlussrunde. Es verbleiben nur noch wenige, aber sehr wichtige Differenzen.
In Artikel 5 geht es um die Abbruchprämie. Diese soll nur ausbezahlt werden, wenn keine Ersatzneubauten erstellt werden. Eine Ausnahme sind landwirtschaftliche Bauten, denn wir liessen uns davon überzeugen, dass diese Bauten ohne Abbruchprämie stehengelassen werden und beispielsweise als Einstellhallen weitergenutzt würden. Raumplanerisch macht es deshalb Sinn, auch für landwirtschaftliche Ersatzneubauten Abbruchprämien zu zahlen. In diesem Punkt kommen wir dem Ständerat entgegen.
Hingegen sollen touristische Ersatzneubauten nicht von Abbruchprämien profitieren. Verlotterte Endstationen und rostende Seilbahnmasten sind keine touristischen Attraktionen. Der Rückbau muss zwingend in der Baubewilligung geregelt werden. Es ist deshalb falsch, für touristische Ersatzneubauten Abbruchprämien zu zahlen. Dem Topf, aus dem die Prämien bezahlt werden, fehlt sonst das Geld für attraktive Abbruchprämien. Das schmälert die erzielte Wirkung. Wir bitten Sie deshalb, dem Kompromissantrag der Minderheit Egger Kurt zu folgen und Abbruchprämien für Ersatzneubauten nur bei landwirtschaftlich genutzten Gebäuden zuzulassen.
Um Spezialzonen ausserhalb der Bauzone geht es in Artikel 8c Absatz 1. Nicht standortgebundene Nutzungen sollen dort auf der Basis eines räumlichen Gesamtkonzeptes zulässig sein. Der Nationalrat hat diesem Grundsatz in seiner letzten Beratung zugestimmt, allerdings hat er diese Bestimmung auf Berggebiete beschränkt. Das war ein Kompromiss. Die Minderheit Vincenz will nun solche Spezialzonen auch im Mittelland ermöglichen. Das wäre eine enorme und gefährliche Ausweitung dieser Bestimmung.
Die wichtigste Differenz liegt bei Artikel 8c Absatz 1bis vor. Es ist ein Schicksalsartikel. Es geht um den wichtigen Grundsatz der Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet. Die Mehrheit verlangt, dass in gewissen Gebieten nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Bauten vollständig als Wohnungen umgenutzt werden dürfen. Diese Bestimmung wäre ein fatales Einfallstor für eine weitere Zersiedelung von ungeheurem Ausmass. Die Regelung bedroht auch die produzierende Landwirtschaft, denn an vielen Orten wäre es lukrativer, Bauernhöfe und Annexbauten als Wohnliegenschaften [PAGE 1688] umzunutzen. Damit wäre einfacher Geld zu verdienen als mit der landwirtschaftlichen Produktion. Das hat auch der Bauernverband erkannt. Er will diesen Absatz auch nicht im Gesetz haben. Auch die SP-Fraktion will keine zusätzliche Zersiedelung. Wir unterstützen deshalb die Minderheit Wismer Priska zur Streichung des Absatzes.
Bei Artikel 24bis geht es um die Bündelung der Infrastruktur- und Mobilfunkanlagen. Der Grundsatz der Bündelung von Infrastrukturanlagen gilt bereits. Nun sollen Mobilfunkanlagen auch einbezogen werden, wenn es möglich ist und Sinn macht. Mobilfunkanlagen sollen auch ausserhalb des Baugebietes aufgestellt werden, wenn sie beispielsweise in die Infrastruktur von Strommasten oder Autobahnen integriert werden können.
In Artikel 37a Absatz 2 geht es um das Ausmass der betrieblichen Erweiterungen, wenn Gast- und Beherbergungsbetriebe abgerissen und wieder aufgebaut werden. Der Nationalrat ist dem Ständerat bei diesem Artikel bereits weit entgegengekommen, indem er nicht nur für Beherbergungsbetriebe, sondern auch für Gastbetriebe diese Regelung einführen will. Die Anzahl der betroffenen Gebäude wird dadurch vervielfacht. Es ist deshalb wichtig, dass die Erweiterung massvoll geschehen soll. Bitte unterstützen Sie deshalb wie die SP-Fraktion die Minderheit Flach.