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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-18

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-18

Wortprotokoll

Wir biegen hier auf die Zielgerade zu einer aus meiner Sicht sehr guten Reform des Raumplanungsrechts ein. Die RPG 2 soll auch die Grundlage dafür bieten, dass die Landschafts-Initiative im besten Fall zurückgezogen wird. Ich glaube, diese Grundlage bietet die Revision, indem wir eine Stabilisierung der Anzahl Gebäude im ländlichen Raum oder ausserhalb der Bauzone anstreben. Hier besteht bei den wesentlichen Artikeln Einigkeit. Ich nehme gerne noch namens des Bundesrates zu den einzelnen Differenzen Stellung.

Bei Artikel 5 Absatz 2bis würde ich im Sinne der Landschafts-Initiative auch sagen, dass für touristische Gebäude, die abgebrochen und dann mit einem neuen Gebäude ersetzt werden, keine Abbruchprämie gewährt werden soll. Das heisst, Sie können hier der Minderheit Egger Kurt folgen. Diesen Kompromiss zwischen Nationalrat und Ständerat habe ich übrigens immer vertreten. Ich finde es richtig, dass für landwirtschaftliche Gebäude, die abgebrochen und neu gebaut werden, eine Abbruchprämie gewährt wird, weil dann irgendwelche Garagen oder Schöpfe, die allenfalls nicht mehr zwingend sind, eher abgebrochen werden. Wenn Sie so stimmen wollen, dass die Initiative zurückgezogen wird, können Sie hier gerne der Minderheit Egger Kurt zustimmen.

Bei der wirklich wichtigen Differenz, der Kerndifferenz, möchte ich Sie dringend bitten, richtig zu stimmen. Sie stimmen immer richtig, (Teilweise Heiterkeit) aber ich möchte Sie bitten, gut abzustimmen. Nach Artikel 8c Absatz 1 können die Kantone im Richtplan bestimmte Gebiete bezeichnen, in denen ausserhalb der Bauzonen spezielle Zonen vorgesehen werden können, in denen nicht standortgebundene Nutzungen zulässig sind. Die Frage ist, ob diese Gebiete innerhalb des Berggebiets sein müssen oder nicht. Wir waren mit der ursprünglichen Fassung immer der Auffassung, dass alle Kantone, egal ob Bergkanton oder nicht, solche Gebiete bezeichnen können. Ich überlasse es Ihnen. Eine Beschränkung auf Berggebiete ist Ihr Entscheid. Ich möchte einfach sagen: Wenn Sie es auf das Berggebiet beschränkten, würden wir keine Investitionshilferegionen nach Berggebieten machen - das würde ganze Talebenen wie beispielsweise das [PAGE 1689] Rhonetal umfassen -, sondern wir würden, wie es Leo Müller hier vorne formuliert hat, den landwirtschaftlichen Produktionskataster nehmen und sagen: Voralpine Hügelzone, Bergzonen I bis IV und Sömmerungsweiden sind das Berggebiet. Das gibt eine klare und gerade auch für die Landwirtschaft, die ja betroffen ist, verständliche und nachvollziehbare Abgrenzung. Bezüglich dieses Entscheids bin ich also relativ offen.

Hingegen bitte ich Sie wirklich dringendst, Konfliktfelder im Bereich des Raumplanungsrechts zu lösen, indem Sie bei Artikel 8c Absatz 1bis der Mehrheit zustimmen. Weshalb der Mehrheit? Die Mehrheit beantragt, dass die Kantone unter Berücksichtigung der Grundsätze gemäss Absatz 1 in ihren Richtplänen besondere Gebiete bestimmen können, in welchen sie die Umnutzung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Bauten zur Wohnnutzung vorsehen. In Bauten, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt und nicht für die landwirtschaftliche Produktion gebraucht werden, soll also gewohnt werden können. Das heisst, in Bauten, die dem landwirtschaftlichen Strukturwandel zum Opfer fallen, soll gewohnt werden können.

Das steht im Gegensatz zur Debatte, die wir im Sommer hatten; damals sagte der Nationalrat Nein zu einer völligen Öffnung in diesem Bereich. Eine Öffnung sollte demgemäss nur in bestimmten Fällen möglich sein, eben nur gemäss Absatz[NB]1. "Nur gemäss Absatz 1" heisst, dass es eine Kompensation oder Aufwertungsmassnahmen braucht und dass die Gesamtsituation verbessert werden muss. Daher ist die Angst, dass irgendwo plötzlich ein Block entsteht, völlig unbegründet. Von einer solchen Annahme auszugehen, ist schlicht falsch - schlicht falsch! Die Angst, dass plötzlich irgendwo ein grosses Mehrfamilienhaus steht, ist schlicht unbegründet; diese Vorstellung ist falsch!

Ich sage Ihnen jetzt nochmals, worum es geht, ich habe das schon im Sommer versucht: Es geht darum, dass ein Bauernbetrieb in seinem angebauten Stall die Wohnung etwas ausbauen kann und dass er, wenn er bereits den heute möglichen Ausbaugrad von 30 Prozent genutzt hat, vielleicht doch noch ein Badezimmer anschliessen kann. Es geht auch darum, dass z.[NB]B. ein Betrieb zuhinterst im Emmental vielleicht noch ein Studio einbauen kann, das ihm das Einkommen etwas aufbessert. Da verstehe ich nun wirklich die bäuerlichen Vertreter nicht, die diese Möglichkeit nicht vorsehen wollen, und ich verstehe sie normalerweise sehr gut.

Es geht in keiner Art und Weise darum, eine Zersiedelung im ländlichen Raum zu bewirken. Es geht einzig darum, die nicht mehr genutzte Bausubstanz zu nutzen. Da sprechen wir vielfach von Bauernbetrieben, die sehr klein sind, die auf ein kleines landwirtschaftliches Einkommen bauen - ich spreche hier von 30[NB]000, 40[NB]000 Franken - und die auf jedes Zimmer, das sie noch vermieten können, angewiesen sind. Es geht nicht darum, dort Vier- oder Fünfzimmerwohnungen zu installieren.

Ich sage Ihnen etwas vehement: Ich war zehn Jahre in diesem Bereich tätig, ich war landwirtschaftlicher Berater und bin hier deshalb vielleicht etwas engagiert. Ich habe x Fälle erlebt, und diese stammen aus der Landwirtschaft, in denen sich Personen grün und blau ärgerten. Und dann hat man immer aufs ARE gezeigt, auf den Bund, weil sie nicht einmal einen minimalen Ausbau gewähren konnten.

Jetzt, Frau Wismer, Ihr Argument lautet, der Hof würde dann teurer und könnte dann nicht mehr übernommen werden. Das ist nicht so. (Unverständlicher Zwischenruf) Nein, es ist nicht so, und ich sage Ihnen weshalb: Der Verkehrswert einer landwirtschaftlichen Liegenschaft entspricht etwa dem sieben- bis achtfachen amtlichen Wert. Wenn jemand verkaufen will, wenn Geschwister Druck machen, dann macht man das auch heute. Aber wir haben das bäuerliche Bodenrecht, und das wird heute nicht infrage gestellt. Jeder Selbstbewirtschafter, der eine landwirtschaftliche Ausbildung hat, wird am Schluss den Betrieb übernehmen können, und da haben die Geschwister schlicht nichts dazu zu sagen. Klar kann es Druck geben, aber diesen Druck gibt es auch heute! Es lohnt sich auch heute bei der Erbteilung, den Hof zu verkaufen, ob da eine Wohnung drin ist oder nicht.

Ich bin hier etwas engagiert, weil ich einfach viele kleine, sehr störende Fälle kenne. Ich gebe ja zu, ich habe verloren, denn ich wollte diesen Ausbau ursprünglich generell erlauben. Aber hier haben wir jetzt einen Superkompromiss, den auch die Verwaltung mit ausgearbeitet hat und mit dem wir diese Nutzung wirklich machen können. Deshalb bitte ich Sie, hier wirklich der Mehrheit zuzustimmen.

Ich rufe hier nochmals die Landwirtschaft auf: Sie machen einen riesengrossen Fehler, wenn Sie nicht zustimmen! Sie verhindern hier eine Möglichkeit, die enorm wichtig ist für den ländlichen Raum, für das Leben im ländlichen Raum und für die dezentrale Besiedelung; das zu diesem Artikel.

Betreffend Antennen bin ich etwas weniger, aber auch engagiert. Lassen Sie diese Bündelung zu! Herr Graber, es ist nur "soweit möglich" zu bündeln. Es ist also nicht zwingend, aber es ist "soweit möglich" zu machen. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen, weil ich meine, dass es durchaus Sinn macht, diese Antennen an einer Bahnanlage aufzustellen, soweit dies eben möglich ist. Deshalb bitte ich Sie hier, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

Letztlich hätte ich Ihnen bei Artikel 37a Absatz 2 die Einfügung des Wortes "massvolle" empfohlen. Es hilft etwas gegen die Landschafts-Initiative. Wenn Sie es nicht aufnehmen, dann haben Sie die Differenz bereinigt. Ich kann Ihnen hier einfach zu Protokoll geben: Das Raumplanungsrecht fordert von uns sowieso eine massvolle Umsetzung. Das vielleicht noch zu diesem Minderheitsantrag.