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Egger Mike · Nationalrat · 2023-09-18

Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-18

Wortprotokoll

Gerne erläutere ich Ihnen nochmals die wichtigsten Kernpunkte der Vorlage. Folgende Punkte sind beim neuen RPG besonders herauszustreichen:

1.[NB]Die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet soll verstärkt werden.

2.[NB]Die Gebäudezahl im Nichtbaugebiet soll stabilisiert werden, unter anderem mit einer Abbruchprämie.

3.[NB]Mit einer ganzheitlichen Betrachtung mit dem Gebietsansatz sollen die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten am richtigen Ort zugelassen werden.

4.[NB]Der Vorrang der Landwirtschaft gegenüber anderen Nutzungen ausserhalb des Baugebietes soll neu festgehalten und umgesetzt werden.

5.[NB]Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative.

Ich komme nun zu den einzelnen Artikeln.

Zu Artikel 5 Absatz 2bis: Die Kommissionsmehrheit bittet Sie hier, ihrem Antrag zu folgen und den Antrag der Minderheit Egger Kurt abzulehnen. Die Minderheit Egger Kurt will eine Unterscheidung bezüglich der Ausrichtung einer Abbruchprämie bei landwirtschaftlichen und bei touristischen Gebäuden. Gemäss dem Antrag sollen nur landwirtschaftliche Gebäude profitieren respektive nicht landwirtschaftliche Gebäude nur dann, wenn es keine Ersatzneubauten gibt. Weiter ist der Antrag bezüglich der verschiedenen Infrastrukturgebäude wie etwa Bergbahnstationen usw. kritisch zu beurteilen. Denn wir wollen ja am Schluss nicht eine alte Bergbahnstation neben der neuen, nur weil keine Abbruchprämie ausbezahlt wurde. Eine Mehrheit der Kommission ist der Überzeugung, dass dies dem Tourismus einen erheblichen Nachteil bescheren würde.

Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Mehrheit, ihren Antrag zu unterstützen. Der Entscheid fiel mit 13 zu 12 Stimmen.

Ich komme nun zu des Pudels Kern: Artikel 8c regelt den Richtplaninhalt im Bereich der Zonen nach Artikel 18bis. Ich bitte Sie hier ebenfalls, der Mehrheit zu folgen. Die Minderheit Vincenz möchte dem Beschluss des Ständerates zustimmen. Dieser gibt den Kantonen die Möglichkeit, bestimmte Gebiete ausserhalb der Bauzone im Richtplan aufgrund einer räumlichen Gesamtkonzeption für nicht standortgebundene Nutzungen zuzulassen. Konkret bedeutet dies, dass die Umnutzung alter Ställe in Wohnungen ermöglicht werden soll. Dem steht der Antrag der Minderheit Wismer Priska gegenüber, die eine komplette Streichung der Umnutzungsmöglichkeiten fordert.

Eine Mehrheit unserer Kommission möchte diesen Passus im Sinne eines Kompromissantrags auf die Berggebiete einschränken, dies gestützt auf die Haltung, dass der Beschluss des Ständerates zwar die Anforderungen für solche Bauten erhöhen würde, aber trotzdem negative Folgen für die Landschaft und die Landwirtschaft hätte. Gemäss einer knappen Mehrheit würden wahrscheinlich die Nutzungskonflikte mit der Landwirtschaft zunehmen. Mit der Beschränkung auf das Berggebiet trägt die Mehrheit der Kommission der wirtschaftlich schwierigen Situation im Berggebiet und auch den Interessen des Tourismus Rechnung.

Bei einer Öffnung auf die ganze Schweiz könnte aufgrund des teuren Baulands der Druck auf das gute Landwirtschaftsland steigen. Die mit der Umsetzung verbundene Kompensation würde auf Kosten des Kulturlandes gehen. Der Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative hat zum Ziel, die Gebäudezahl zu stabilisieren und alte Ställe zu entfernen. Folglich würden die Kantone Gefahr laufen, dieses Stabilisierungsziel nicht zu erreichen.

Die Mehrheit der Kommission bittet Sie, jeweils ihrem Antrag zu folgen.

Bei Artikel 24bis gab es innerhalb der Kommission intensive Diskussionen bezüglich der Erstellung von Mobilfunkanlagen. Die Mehrheit der Kommission möchte, dass Infrastruktur- und Mobilfunkanlagen soweit möglich gebündelt werden. Mobilfunkanlagen sollen auch ausserhalb von Bauzonen erstellt werden können, sofern diese Standorte gegenüber einem Standort in der Bauzone einen wesentlichen - ich betone: einen wesentlichen - Vorteil zur ausreichenden Versorgung für die Mobilfunkkommunikation aufweisen. Beim Antrag der Minderheit Graber zu Absatz 1 geht es um die Möglichkeit, Mobilfunkanlagen auch ausserhalb der Bauzonen zu bewilligen, sofern kein Standort innerhalb der Bauzone für die ausreichende Versorgung für die Mobilfunkkommunikation zur Verfügung steht. Zudem geht es hier nur um die Mobilfunkanlagen, und es wird keine Bündelung gewünscht. Die Mehrheit der Kommission bittet Sie, ihrem Antrag zu folgen. [PAGE 1692]

Ich komme nun noch zu Artikel 37a, in welchem es um zonenfremde gewerbliche Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen geht. Absatz 2 gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit sieht vor, dass der Bundesrat festlegt, unter welchen Voraussetzungen altrechtliche Gast- und Beherbergungsbetriebe ausserhalb der Bauzonen abgerissen und wieder aufgebaut werden können und in welchem Ausmass dabei betriebliche Erweiterungen zulässig sind. Ferner sieht Absatz 2 gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit vor, dass der Bundesrat zudem regelt, unter welchen Voraussetzungen gewerbliche Bauten und Anlagen, die andernorts in der gleichen Geländekammer beseitigt werden, zu zusätzlichen Erweiterungen des Betriebs berechtigen.

Die Kommission hat über den Antrag der Minderheit Flach diskutiert, also darüber, ob in Absatz 2 das Wort "massvolle" ergänzt werden soll. Nach der Bestätigung des Bundesrates, dass er diese Bestimmung eben nur massvoll umsetzen will, ist die Kommission klar der Meinung, dass es hier keiner gesetzlichen Präzisierung bedarf. Auch hier bitte ich Sie somit, der Mehrheit zu folgen.