preparatory:AB 325805
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-18
Wortprotokoll
Der Motionär möchte hier den Bundesrat beauftragen, ein Subventionssystem für die anfallenden Kosten bei der Bewirtschaftung und Pflege von Waldflächen in Grundwasserschutzzonen zu schaffen. Der Motionär macht dabei einen Vergleich mit den als Schutzwald bezeichneten Waldflächen.
Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer verpflichtet alle Akteure, nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden. In Grundwasserschutzzonen müssen zudem weitere Massnahmen getroffen werden, um die Trinkwasserfassungen vor Verunreinigungen oder Beschädigungen zu schützen. Die Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht ist innerhalb und ausserhalb des Waldes mit keinen Subventionen verbunden.
Der Erhalt der Funktionen des Waldes und der Schutz vor Naturgefahren sind Ziele im Waldgesetz; Massnahmen zur Pflege des Schutzwaldes werden hier durch Bund und Kantone finanziell unterstützt. Wo eine spezifische Bewirtschaftung des Waldes die Trinkwasserversorgung zusätzlich zu den bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen unterstützen kann, sind aus Sicht des Bundesrates mögliche Mehraufwendungen respektive entsprechende Mindererlöse zu vergüten. Für die Deckung der anfallenden Kosten sind beispielsweise freiwillige Partnerschaften zwischen Waldeigentümern und Trinkwasserversorgern denkbar; das heisst, Letztere sollen die Kosten dann auch vergüten, was in vielen Fällen auch funktioniert. Der Bundesrat unterstützt natürlich solche eigenverantwortlichen Finanzierungslösungen und die Inwertsetzung von Waldleistungen. [PAGE 1710]
Für zusätzliche Subventionen sehen wir im Moment keinen Bedarf und lehnen deshalb die Motion ab.