Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-18
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-18
Wortprotokoll
Im revidierten CO2-Gesetz ist vorgesehen, die Umstellung von Bussen und Schiffen auf fossilfreie Elektro- und Wasserstoffantriebe zu unterstützen. Das entspricht dem Anliegen von Herrn Nationalrat Matter. Zu diesem Zweck soll der Fehlanreiz, der für konzessionierte Verkehrsbetriebe durch die Rückerstattung der Mineralölsteuer besteht, ab 2026 aufgehoben werden.
Der Wegfall der Rückerstattung der Mineralölsteuer für Dieselbusse und -schiffe führt beim Bund zu Mehreinnahmen. Diese Mehreinnahmen will der Bundesrat für eine beschleunigte Erneuerung der Fahrzeugflotte mit Elektro- und Wasserstoffantrieben im öffentlichen Verkehr einsetzen. Die Förderung von Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieben ist damit im Sinne der Motion vorgesehen. Eine Förderung von Antrieben mit synthetischen Treibstoffen oder Biodiesel bei Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs sieht die Vorlage hingegen nicht vor, dies vor dem Hintergrund, dass synthetische Treibstoffe oder Biodiesel in herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren verwendet werden können. Dabei fallen aufseiten der Betreiber der Fahrzeuge keine oder nur sehr geringe Mehrkosten an. Eine Förderung ist deshalb - im Gegensatz zu Fahrzeugen mit Elektroantrieb - nicht nötig.
Der Bundesrat erachtet Ihre Motion als in die richtige Richtung gehend, wenn auch nicht vollständig. Er will das Ganze nun im neuen CO2-Gesetz regeln. Es ist halt vielfach so - aber es ist trotzdem gut, wenn wir unterstützt werden. Der Bundesrat beantragt also Ablehnung, weil wir das jetzt regeln. Ein Teil der Motion wird somit erfüllt. Sie können dann allenfalls in der laufenden Revision des CO2-Gesetzes Einfluss nehmen. Die erste Lesung findet in dieser Herbstsession im Ständerat statt. Und eben: Zwei Drittel der Forderungen der Motion sind darin schon enthalten.