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Beerli Christine · Ständerat · 2003-03-10

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-10

Wortprotokoll

Ich kann mich nach den Ausführungen meiner Vorrednerin sehr kurz halten, möchte aber doch noch zwei Punkte hinzufügen.

Die Motion verlangt, dass die heroingestützten Behandlungen nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Heroingestützte Behandlungen umfassen zwei Dinge: einerseits die Behandlungen medizinischer Art, das heisst all das, was zu den Leistungen gehört, die die Leistungskommission festlegt, und andererseits das Arzneimittel, das von der Arzneimittelkommission zugelassen sein muss. Bei den Behandlungen, die die Leistungskommission als zulässig taxiert, handelt es sich um die Behandlung ganz gewöhnlicher Krankheiten, die abhängige Personen haben, die in eine solche Behandlung gehen. Häufig ist es Hepatitis oder eine andere Krankheit, die gleichzeitig mit der Behandlung im Heroinprogramm angegangen wird. Es sind Krankheiten, die auch Leute haben können, die in keiner Art und Weise abhängig sind, Krankheiten, die durchaus und absolut behandelt werden müssen und deren Behandlung von den Krankenkassen zu übernehmen ist. Wenn sie sie nicht übernehmen würden, wäre das eine krasse Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Leuten, die in derselben Situation sind.

Frau Forster hat es schon gesagt: Damit diese Kosten im Rahmen gehalten werden können, werden sie pauschalisiert. Es werden also Pauschalen abgeschlossen. Die Kassen haben Pauschalverträge, sodass das Ganze günstiger zu stehen kommt, als wenn jeder Patient einzeln abrechnen würde für das Krankheitsbild, das er aufweist.

Zum Arzneimittel Diaphin - es ist auch schon erwähnt worden - möchte ich einzig noch hinzufügen, dass es von der IKS, also der heutigen Swissmedic, zugelassen worden ist und dass es auch die Arzneimittelkommission auf die Liste der Arzneimittel gesetzt hat, es also für denjenigen, der es nötig hat und die Indikation dafür aufweist, gleich zu behandeln ist wie irgendein anderes Arzneimittel. Wenn wir dies nicht tun würden, würden wir in krasser Weise Gleiches ungleich behandeln.

Ich bitte Sie daher mit meiner Vorrednerin, die Motion nicht zu überweisen.

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