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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-18

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-18

Wortprotokoll

Seit der Einreichung dieser Motion ist durchaus etwas passiert. Von daher glaube ich, dass das Anliegen von Nationalrat Schilliger auch erfüllt ist.

Die in der bundesrätlichen Stellungnahme zur Motion erwähnte Revision der Tempo-30-Vorschriften ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Damit hat der Bundesrat bürokratische Hürden abgebaut und die Schaffung von Tempo-30-Zonen in Wohngebieten vereinfacht. Wichtig ist aber, darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat mit dieser Änderung auf keinen Fall die Absicht hatte, generell Tempo 30 einzuführen. Das differenzierte Geschwindigkeitsregime Tempo 50/30 geniesst nämlich breite Unterstützung in der Bevölkerung.

Der Bundesrat hat mit seinem Beschluss daher festgehalten, dass auf verkehrsorientierten Strassen - Sie haben das erwähnt - innerorts grundsätzlich Tempo 50 gilt; das entspricht eigentlich Ihrem Anliegen. Damit stellt der Bundesrat sicher, dass es zu keiner Verlagerung des Verkehrs in die Quartiere kommt und dass der öffentliche Verkehr attraktiv bleibt. Sie haben es auch erwähnt: Blaulichtorganisationen können so schneller zu ihrem Einsatzort gelangen. Selbst der Langsamverkehr profitiert von Tempo 50 auf verkehrsorientierten Strassen, indem so die schnellen E-Bikes nicht benachteiligt werden.

Auf verkehrsorientierten Strassen darf die Geschwindigkeit daher nur herabgesetzt werden, wenn qualifizierte Gründe und ein Gutachten vorliegen. Man kann also bei der heutigen Gesetzgebung nicht ohne Weiteres auf Tempo 30 hinuntergehen. Ein Grund kann sein, dass die Verkehrssicherheit vor einer Schule nur über eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit gewährleistet werden kann. Damit stellt der Bundesrat sicher, dass die Funktionen des übergeordneten Verkehrsnetzes nicht gefährdet werden, der Verkehr auf dem übergeordneten Netz bleibt und nicht in die Wohnquartiere abfliesst.

Von daher stellt sich mir die Frage, was wir noch zusätzlich tun könnten. Mir scheint hier die Haltung des Bundesrates zu dieser Stufigkeit klar. Die Festsetzung von Tempo-30-Zonen wurde bezüglich Bürokratie vereinfacht, kann aber nur in diesen erwähnten, ganz bestimmten Fällen erfolgen.

Nicht aus Unverständnis, sondern aufgrund dieser Handlungen lehnt der Bundesrat die Motion letztlich ab.