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Michel Matthias · Ständerat · 2023-09-18

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-18

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion wird zusammengefasst verlangt, dass der Bundesrat mit den Sozialpartnern eine tragfähige Einigung zum Schutz der Löhne findet, im Zusammenhang vor allem mit den Verhandlungen mit der EU, und dass dieses Thema regelmässig dem Parlament gegenüber rapportiert wird. Sodann sollen - wiederum im Hinblick auf ein Verhandlungsergebnis mit der EU - Schutzklauseln in den zentralen Fragen der Personenfreizügigkeit mit der EU geprüft und dem Parlament vorgelegt werden.

Der Nationalrat nahm diese Motion vor knapp einem Jahr, am[NB]29.[NB]September 2022, mit 104 zu 80 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Der Bundesrat wie auch Ihre einstimmige Kommission lehnen sie ab.

Da es keinen Gegenantrag gibt, halte ich mich relativ kurz. Die Vorgeschichte kennen Sie: Die Motion findet ihren Ursprung im Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU bzw. in der Wiederaufnahme von Sondierungsgesprächen durch den Bundesrat. Die Motion möchte nun einen innenpolitischen Konsens und damit die Zustimmung der Sozialpartner betreffend Lohnschutzaspekte erreichen, einen innenpolitischen Konsens also, bevor darüber mit der EU sondiert oder verhandelt wird. Entgegen der nun seit Monaten vom Bundesrat gepflegten Parallelität der Gespräche auf der innenpolitischen und der aussenpolitischen Ebene würde neu der innenpolitischen Ebene Priorität eingeräumt, aber nur bezüglich der flankierenden Massnahmen und gestützt auf einen Konsens der Sozialpartner.

Wie erwähnt, der Nationalrat hat die Motion vor einem Jahr angenommen. Inzwischen ist der Bundesrat mit seinem Plan zur Stabilisierung wie auch zur Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU wesentlich weiter. Schon rein dieses zeitliche Argument spricht heute gegen die Motion. Bekanntlich hat der Bundesrat im Juni dieses Jahres die Eckwerte und das weitere Vorgehen im Hinblick auf ein Verhandlungsmandat mit der EU definiert. Unsere Kommission liess sich Anfang August in den Grundzügen darüber informieren. Innenpolitisch findet gerade zur Frage des Lohnschutzes ein regelmässiger Austausch mit den Sozialpartnern und auch den Kantonen statt.

Aus Sicht Ihrer Kommission würde nun der Weg zu einem hoffentlich baldigen Verhandlungsmandat unnötig verzögert oder gar verunmöglicht, wenn man das Anliegen der Motion umsetzen würde. Das bisher verfolgte Konzept paralleler Gesprächsebenen - also innen- und aussenpolitisch - würde zu einem ungünstigen Zeitpunkt auf den Kopf gestellt. Dies hätte einerseits einen Vertrauensverlust im Verhältnis zur EU sowie andererseits auch eine innenpolitische Verunsicherung zur Folge. Nicht zuletzt die Kantone, die bekannterweise ein verfassungsmässiges Mitspracherecht haben, würden damit hinter die Sozialpartner verdrängt - das kann nicht sein, jedenfalls nicht in diesem Saal.

Es kann auch nicht sein, dass ein Thema künftiger Verhandlungen, hier die flankierenden Massnahmen, herausgenommen und in einem separaten Prozess behandelt wird, dies mit anderen Spielregeln als alle anderen Verhandlungspunkte und auch mit einer anderen, breiteren Öffentlichkeit, denn der Bundesrat muss ja gegenüber dem Parlament Rechenschaft ablegen. Damit würde eigentlich ein einziges Thema - anerkanntermassen ein brisantes, der Lohnschutz - zu einem Teilverhandlungsmandat erklärt werden. Das ist nicht sehr kohärent. Wir würden partiell in den Verhandlungsprozess und in die materiellen Verhandlungen eingreifen.

Die Kommission lehnt die Motion aus diesen Gründen ab, auch im Sinne eines kohärenten Vorgehens. Gleichzeitig erwartet sie ein baldiges Verhandlungsmandat, das dann auch die Eckwerte zum Lohnschutz enthält.

Ich danke Ihnen, wenn Sie der Kommission folgen.